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Neues Insolvenzrecht: Sanierungsverfahren löst Ausgleich erfolgreich ab

Das neue Insolvenzrecht ist erst seit 1. Juli 2010 in Kraft, das Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung wird jedoch bereits gut angenommen.

Stichworte: IRÄG 2010 | Sanierungsverfahren

Viele Hoffnungen wurden darin gesetzt, dass das neu geschaffene Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung zu mehr Unternehmenssanierungen führt. Es sollte den gerichtlichen Ausgleich ablösen, der in Österreich bereits seit Jahren nur mehr ein Schattendasein führte.

Der gerichtliche Ausgleich in Zahlen

In den Jahren 2005 bis 2009 gab es bereinigt im Schnitt 41 gerichtliche Ausgleiche pro Jahr. Im selben Zeitraum wurden jährlich durchschnittlich 72 gerichtliche Ausgleichsverfahren eröffnet, die Erfolgsrate war also nicht berauschend. In Anteilen bedeutet das, dass die bereinigten Ausgleiche rd. 1,3 Prozent aller eröffneten Insolvenzverfahren ausmachten und dass rd. 2,2 Prozent aller Verfahren als gerichtliche Ausgleiche eröffnet wurden.

In den vergangenen zehn Jahren (2000-2009) betrug der Anteil der bereinigten Ausgleiche nur einmal ? und zwar im Jahr 2001 - mehr als 3%. Damals hatten die bereinigten Ausgleiche einen Anteil von 3,6 Prozent und 6,0 Prozent der Insolvenzverfahren wurden als gerichtliche Ausgleiche eröffnet. Der gerichtliche Ausgleich wurde daher zunehmend als wirkungsloses Instrument zur Unternehmenssanierung kritisiert.

Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung: erste Bestandsaufnahme

Das neue Insolvenzrecht ist erst seit 1. Juli 2010 in Kraft, daher stehen erst Daten für ein Quartal zur Verfügung. Im 3. Quartal 2010 wurden insgesamt 854 Insolvenzverfahren eröffnet. 53 Insolvenzverfahren wurden als Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung eröffnet, das bedeutet einen Anteil von 6,2 Prozent aller eröffneten Verfahren. In acht Fällen wurde die Eigenverwaltung anschließend entzogen, also beträgt der bereinigte Anteil bislang 5,6 Prozent. Nachdem mit Ende September noch nicht alle Sanierungsverfahren abgeschlossen waren, kann sich dieser Anteil noch ändern.

Insgesamt sind die Zahlen noch mit Vorsicht zu genießen, die nächsten Monate werden zeigen, ob dieser Trend anhält. Jedenfalls zeigen sie, dass das neue Insolvenzrecht und das neue Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung grundsätzlich auf positive Resonanz stoßen und seitens der Unternehmen Bereitschaft besteht, dieses neue Instrument zu nutzen.

Quelle: Eigene Berechnungen basierend auf Daten des KSV 1870

Online seit: 05.10.2010

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