Stichworte: Ausgleich gerichtlich | Insolvenzstatistik | IRÄG 2010 | Kleine Unternehmen | Sanierungsverfahren
Mit rd. 1.600 blieb die Zahl der Unternehmensinsolvenzen gegenüber dem 1. Quartal 2010 stabil. Rückläufig war im Vergleich jedoch die Zahl der betroffenen Arbeitsplätze und geringer fiele auch die Insolvenzverbindlichkeiten aus. Gegenüber dem 1. Quartal 2010 waren um 12,7 Prozent weniger Beschäftigte von Unternehmensinsolvenzen betroffen und die Insolvenzverbindlichkeiten gingen um 14,7 Prozent zurück.
Damit sind im Durchschnitt die von einer Insolvenz betroffenen Unternehmen kleiner – der KSV 1870 spricht in seiner Pressemitteilung von „wirtschaftlich unbedeutender“. Das mag für die Gläubiger eine gute Nachricht sein, den betroffenen Unternehmern und Beschäftigten wird das aber nur ein geringer Trost sein.
Im Jahr 2010 gab es mit einem Rückgang von 7,8 Prozent gegenüber 2009 eine deutlich positive Entwicklung. Nach wie vor ist unklar, ob damit die Krisenjahre 2008/ 2009 für die österreichischen Unternehmen endgültig überstanden sind oder sich Ausläufer der Krise noch einmal in den Unternehmensinsolvenzen niederschlagen werden.
Nachdem sich in einer ersten Phase die Unternehmensinsolvenzen vor allem auf exportorientierte Unternehmen und den Bereich Maschinen/ Metall konzentriert hatten, kämpfen nun vermehrt Unternehmen ums Überleben, die sich auf den privaten Konsum stützen. Auch bei den Unternehmensinsolvenzen nach Bundesländern zeigen sich Nachzieheffekte: Wien, das im Vergleich zu anderen Bundesländern von der Krise weniger betroffen war, verzeichnete im 1. Quartal 2011 mit 268 eröffneten Insolvenzverfahren ein Plus von 14 Prozent.
Mit Juli 2010 trat das neue Insolvenzrecht in Kraft, das die Rechtsgrundlagen bei Unternehmensinsolvenzen auf neue Beine gestellt hat. Damit sollte die Zahl der frühzeitig eingeleiteten Sanierungsverfahren erhöht werden und gleichzeitig die Zahl der mangels Masse abgewiesenen Insolvenzverfahren reduziert werden.
In den ersten neun Monaten seit Bestand des neuen Insolvenzrechts wurden rd. 7 Prozent aller eröffneten Insolvenzverfahren als Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung eröffnet. Hochgerechnet auf ein Kalenderjahr kann also nach dem aktuellen Stand der Dinge mit ca. 260 Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung gerechnet werden. Das Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung hat den gerichtlichen Ausgleich abgelöst, der mit ca. 70 Fällen pro Jahr (2005 – 2009) nur mehr ein Schattendasein geführt hatte.
Die Unternehmensinsolvenzen, die mangels Masse nicht zu einer Eröffnung eines Insolvenzverfahrens führen, sind ein permanentes Sorgenkind - im neuen Insolvenzrecht wird nun von Nichteröffnung mangels Vermögens gesprochen.
Hier fällt die Bilanz im Vergleich zu den Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung etwas zwiespältiger aus. Es gab zwar im Vergleich zum 1. Quartal 2009 einen Rückgang um rd. 3 Prozent, ob damit eine Trendwende eingeläutet wurde, bleibt aber noch unklar.
Quelle: KSV 1870
Online seit: 04.04.2011