Leben mit der Krise Knoten Erfahrungsberichte Richtung Krise Recht Geld Umfragen Themen Ressourcen Wir Newsletter
Mag. Franz Doppelhofer Dr. Michael Lesigang Dr. Gernot Moser
Die richtige Beratung für Ihr Problem

Grob fahrlässige Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen

Es gibt 1 Kommentar(e) zu dem Beitrag.

Zum Artikel

malus schreibt am 24.11.2005:

Wie soll man das beweisen? Da nimmt ein GmBh Geschäftsführer ohn Angestellte sich alle Gelder, hat Schulden in 6 stelliger Höhe und geht dann in Konkurs. Und nichts passiert. Der masserverwalter sieht sich als Verantwortlich und das Handelsgericht prüft die Gründe für den Konkurs nicht und den Staatsanwalt interessiert es nicht. Nur der Gläubiger guckt durch die Finger. Und das bei einem zweiten Konkurs. Ich glaub nicht mehr an unser Rechtssystem.

Selbstbeschreibung: war oder ist selbständig / Partner(in) war oder ist selbständig /

Kommentar schreiben         druckerfreundliche Version

Zum Artikel: Grob fahrlässige Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen

Die Kommentare von Leser und Leserinnen geben nicht die Meinung der Betreiber von www.unternehmer-in-not.at wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Der Benutzer/ die Benutzerin kann diesfalls keine Ansprüche stellen.

 Detailsuche
 Stichwortliste
Expertentipps
  Startseite ]    Erfahrungsberichte ]    Richtung Krise ]    Rund ums Recht ]    Rund ums Geld ]    Ihre Meinung ]  
  Themen ]    Ressourcen ]    Über uns ]    Newsletter ]  
Bitte beachten Sie die Nutzungsbedingungen, Angaben zum Haftungsausschluss und zum Datenschutz
  © Mag. Regina Haberfellner 2003 - 2010