Stichworte: Betriebshilfe | Krisenmanagement | Notfallplan | Sozialversicherung Selbständige
Die eigene Gesundheit und damit die Leistungsfähigkeit der Unternehmer und Unternehmerinnen ist ein wichtiger Grundpfeiler. Kommt dieser ins Wanken, so schlittern besonders kleinere Betrieb schnell in eine ernsthafte Krise. Die Betriebshilfe kann bei solchen Problemlagen unbürokratisch einspringen.
Bei einem Ausfall des Unternehmers können Betriebe unterstützt werden, die folgende Kriterien erfüllen
Das Problem bei Krankheit und Unfall ist, dass die Kosten weiterlaufen, aber es kommt nichts mehr rein. Die Betriebshilfe stellt Ihnen brancheneinschlägige Fachkräfte zur Verfügung, die während Ihrer Krankheit "den Laden schupfen". Die Fachkräfte sind auch mit den Anforderungen an eine Unternehmensführung vertraut, viele von ihnen waren schon selbständig.
Aufgrund des ärztlichen Attests wird von der SVA der gewerblichen Wirtschaft die Dauer des Einsatzes bewilligt. Pro Kalenderjahr können bei Krankheit höchstens 42 Arbeitstage, und bei Unfall höchstens 70 Arbeitstage in Anspruch genommen werden. Die Betriebshelfer stehen Ihnen dabei 40 Stunden pro Woche zur Verfügung.
Ihr Selbstbehalt für die Betriebshilfe ist einkommensabhängig und wird pro geleistetem Arbeitstag verrechnet. Für das Jahr 2004 muss für einen Arbeitstag je nach eigenem Einkommen mit einem Selbstbehalt zwischen Euro 39,97 und Euro 145,35 gerechnet werden. Liegt Ihr Jahreseinkommen unter Euro 15.697,08 und Ihre Krankheit dauert länger als 14 Tage, werden die Kosten vollständig von der SVA der gewerblichen Wirtschaft übernommen. Die Einkommensgrenze unterliegt einer jährlichen Anpassung. Es werden alle Einkommen, also auch nicht versicherungspflichtige, eingerechnet!
Frau Rosemarie Kerndl, Geschäftsführerin der Betriebshilfe für Wien, NÖ und Bgld., berichtet von bisher ca. 1.200 Einsätzen. Davon erfolgten ca. 25% in Betrieben, die keine Dienstnehmer beschäftigen, die Krankheit oder der Unfall würden also zu einem Totalausfall führen. Häufig müssten ohne Betriebshilfe die Geschäfte zumindest vorübergehend geschlossen werden. Die Betriebshilfe wird vor allem von der Gastronomie, von Handwerk und Gewerbe sowie vom Handel in Anspruch genommen. Hier kann auch eine betriebsfremde Person oft effektiv helfen.
Übrigens: wenn Sie von einem bevorstehenden Krankenhaus- oder Kuraufenthalt wissen, dann melden Sie Ihren Bedarf möglichst frühzeitig an!
Nehmen wir als Beispiel einen Friseurbetrieb. Der Betriebsinhaber arbeitet normalerweise mit einem Mitarbeiter und zwei Lehrlingen im Betrieb. Dann kommt alles zusammen: Ein Lehrling ist in der Berufsschule, der Mitarbeiter in Pflegeurlaub und der Betriebsinhaber zieht sich einen komplizierten Beinbruch zu. Der verbliebene Lehrling ist allein auf weiter Flur im Geschäft. Ein typisches Einsatzbeispiel für die Betriebshilfe!
Die Betriebshilfe gibt es inzwischen in fast allen Bundesländern. In der Steiermark wird die Betriebshilfe ab Herbst 2004 angeboten, nur in Vorarlberg und Tirol wurde dieses Modell noch nicht umgesetzt.
Wenn Sie Ihr Unternehmen in Niederösterreich oder Burgenland betreiben, dann finden Sie unter www.betriebshilfe.at weitere Infos und Kontaktmöglichkeiten.
Unternehmern und Unternehmerinnen in den anderen Bundesländern stehen die jeweiligen Landesstellen von Frau in der Wirtschaft als Kontaktstellen zur Verfügung.
Ergänzung März 2006:
Unternehmer/innen in Wien finden unter www.betriebshilfe-wien.at Informationen.
Online seit: 18.05.2004
Wie Sie auch schwierige Zeiten überleben