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Die richtige Beratung für Ihr Problem
Kennzahlen für Klein- und Mittelbetriebe
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KSG - Kärntner Sanierungsgesellschaft m.b.H

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Die KSG unterstützt sanierungs-, reorganisations- oder restrukturierungsbedürftige Kärntner Unternehmen.
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Stichworte: Controlling | Sanierungskonzept | Sanierungsberatung | Bundesländer: Kärnten

Die Kärntner Sanierungsgesellschaft m.b.H existiert seit 1995 und steht zu 100% im Eigentum des Kärntner Wirtschaftsförderungs Fonds (KWF). Sie bietet einzelnen Unternehmen Unterstützung, erarbeitet aber auch Konzepte zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit im Falle von strukturellen Krisen, von denen bestimmte Branchen oder Regionen betroffen sind.

Geförderte Sanierungsberatung für gefährdete Unternehmen

Unternehmen mit einem Restrukturierungsbedarf erhalten von der KSG folgende Leistungen:

  • Beratung und (teilweise) Übernahme der Kosten für die Erstellung von Unternehmensanalysen, Fortführungs-, Reorganisations- und Sanierungskonzepten;
  • Temporäre Begleitmaßnahmen wie z.B. Management auf Zeit oder ein begleitendes Controlling werden (teil-)finanziert;
  • in weiterer Folge werden Möglichkeiten der Förderung über den Kärntner Wirtschaftsförderungsfonds im Rahmen der Aktion "Unternehmenserhaltende Maßnahmen" geprüft.

Für die Beratungsleistungen selbst bzw. für die Erstellung von Konzepten werden von der KSG externe Berater und Beraterinnen beauftragt. Die Kosten für das Erstkonzept werden gewöhnlich zur Gänze von der Kärntner Sanierungsgesellschaft übernommen.

Der Ablauf

  • Die Antragstellung läuft relativ unkompliziert ab. Als erster Schritt genügt ein formloses Schreiben mit einigen Grunddaten zum Unternehmen (Zahl der Beschäftigten, Umsatz) an die KSG. Rückläufige Ergebnisse bzw. Umsätze, negatives Eigenkapital etc. zeigen der KSG einen Restrukturierungsbedarf an.
  • In Abstimmung mit dem Unternehmen beauftragt die KSG einen Berater/ eine Beraterin mit der Entwicklung eines Erstkonzeptes. Neben dem Sanierungsbedarf werden dabei bereits mögliche Maßnahmen geprüft, häufig bereits erste Schritte eingeleitet.
  • Auf Basis dieses Konzeptes wird entschieden, ob eine weitere Begleitung durch die KSG sinnvoll ist oder eine Förderung durch den KWFerfolgen kann.

Erste Maßnahmen, die meist schon in der Phase der Konzepterstellung umgesetzt werden, ermöglichen häufig dem Unternehmer bzw. der Unternehmerin in Folge eine eigenständige Fortsetzung des Sanierungskurses. Sollte sich eine Insolvenz als unvermeidbar erweisen, gibt es auch Möglichkeiten der Begleitung in der Insolvenz, zum Beispiel bei der Vorbereitung und einer geordneten Umsetzung eines Zwangsausgleichs.

Wer kann die Förderungen in Anspruch nehmen?

Grundsätzlich kann jedes Unternehmen in Schwierigkeiten Beratungsleistungen in Anspruch nehmen. Für kleine Unternehmen mit bis zu 15 Beschäftigten (umgerechnet auf Vollzeit) gilt bei den Beratungskosten eine Obergrenze von Euro 2.000,--.

Im Rahmen der KWF-Richtlinie "Unternehmenserhaltende Maßnahmen" werden temporäre Begleitmaßnahmen (teil)finanziert sowie Darlehen als Rettungs- oder Umstrukturierungsbeihilfe gewährt. Diese Förderung kann nur in Anspruch genommen werden von Unternehmen, die:

  • seit mindestens drei Jahren bestehen
  • und mehr als 15 Beschäftigte haben (umgerechnet auf Vollzeit). Für Unternehmen in den Städten Klagenfurt und Villach: mehr als 25 Beschäftigte. Weitere Infos dazu finden Sie hier.

Weiters wird vorausgesetzt, dass Eigentümer und/ oder Gläubiger an der Stabilisierung finanziell mitwirken.

Wer nimmt die Beratung in Anspruch?

Jährlich nehmen zwischen 40 und 80 Kärntner Unternehmen die Angebote der Sanierungsgesellschaft an, darunter nur ein geringer Anteil an jungen Unternehmen. Nach Angaben der KSG verlaufen in 75% der Fälle die Sanierungsbemühungen positiv bzw. werden zumindest Teilerfolge erzielt. Häufig wird der KSG erst kontaktiert, wenn die Krise bereits stark fortgeschritten ist. Ein Ziel ist daher, die Unternehmen bereits früher zu erreichen um damit die Sanierungschancen weiter zu verbessern.

Kontakt:

Kärntner Sanierungsgesellschaft

9020 Klagenfurt, Heuplatz 2

Tel.: (+43-463) 55 800-0

Auf der Website des Kärntner Wirtschaftsförderungs Fonds, finden Sie unter Organisation die Sanierungsgesellschaft (KSG).

 
Dieser Beitrag ist seit 23.03.2005 online und wurde 6.880x gelesen
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