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Glossar: Ausgleich, gerichtlicher

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Ausgleich, gerichtlicher

Gerichtliches Insolvenzverfahren zur Schuldenregulierung, der Antrag muss vom Schuldner eingebracht werden. Die Eröffnung des gerichtlichen Verfahrens hat zahlreiche Konsequenzen für den Ausgleichsschuldner, diese sind jedoch nicht so streng wie im Konkursverfahren. Den Gläubigern muss eine Mindestquote von 40% angeboten werden, eine Gläubigermehrheit muss zustimmen.


Kurz notiert aktuell:

Neues Mikrokreditmodell in Österreich

Insolvenzursachen 2009

ÖNORM für Chancen- u. Krisenmanagement

EU: Mikrokredite an Arbeitslose und Kleinunternehmer

Deutschland: mehr Gründungen und mehr Insolvenzen

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