sharpener schreibt am 11.11.2006
Abgesehen von der sehr interessanten Entwicklung im gesamten Bereich der Insolvenzen haben wir in Österreich eine Rachegesetzgebung, wie kaum auf der Welt, die Haftungen (Kridaverfahren) treffen zumeist nur die kleinen Unternehmen, die auch den letzten eigenen oder auch Familiencent im guten Glauben in die Firma investiert haben, so auch um die Lieferanten nicht zu schädigen. Es ist ja auch interessant, dass die Gebietskrankenkasse, Lohnabgaben (das Recht) behauptet, dass die AN-Anteile vom Unternehmen treuhändig einbehalten werden und eigentlich der Unternehmer gerne zahlen würde - die Bank überweist nicht ... wer behält hier eigentlich etwas ein? Es wird ja auch die Ware bis zur Bezahlung "treuhändig" verwahrt (Eigentumsvorbehalt) nur hier gelten andere Regeln. Wann bekommen wir eine wirtschaftsreale Rechtsprechung und die Gesetzte, die wegen der "großen" Fälle entstehen gelten eben nicht für kleine Fälle und wenn ca. 5% Betrüger seien, kann man doch nicht 95 % andere "verurteilen". Am Rande die Großen erwischt man nicht oder sie entwischen
Auratime schreibt am 19.02.2006
Zu dem Artikel von:
ERK ( am 03.11.2005 ) - angemerkt !
Liebe(r) ERK, ich nehme an, dass Sie von einer AWS- Förderung reden, welche die Banken gerne im Nachhinein vorschlagen, wenn der Kontorahmen von Anbeginn nicht festgelegt, jedoch schon soviel überzogen, wurde, so dass die Bank um ihr vorgeschossenes Geld bangt.
Der Irrtum bei diesen AWS- " Förderungen " beginnt damit, dass die Bank groß von Förderungen redet die sich in Wahrheit als Bürgschaftsübernahme der AWS ( vormals Bürges ) herausstellen; denn die AWS selbst finanziert Ihnen nichts, sondern bürgt für Sie gegenüber ihrer Bank, bei der Sie sich den Kredit selbst aufnehmen dürfen; jedoch nur im Fall, dass Ihre Bank zustimmt und auch die nötige Primesse ( Einverständnis / Befürwortung ) schreibt !
Um die Geschichte jedoch abzurunden, wird seitens der Banken natürlich versucht, schon bestehende Kontoüberzüge in diesen " Förderrahmen " einzubinden, was rechtlich nicht möglich ist; aber wie heißt es so schön: probiern gehd üba studiern...
Und wenn die Bank von der AWS eins auf die Finger bekommt ( meist vordem ), werden den GF ihre Unterschrift auf einen ( Privat- ) Wechsel zusätzlich abverlangt, nachdem sie ( die GF ) vordem von der Bank mit einer Er- / Ablebensversicherung zugunsten der Bank bedacht wurden.
Beginnt sich diese Förderungsabwicklung zu ziehen, stellt sich die AWS und / oder Ihre Bank, aus welchem Grund auch immer - tot...
Einzig noch bewegt sich Ihr Konto ( ins Minus ), da Ihre Bank, Ihnen die Versicherung zzgl der ( meist horrenden ) Kreditzinsen, weiterhin anlastet.
Leider ist es bei Banken die Regel, die selbst begangene Unvorsicht, dem Kunden ( dem Kontoinhaber ) aufs Auge zu drücken und viele gleichartige Fälle einfach tot zu schweigen.
FAZIT: Sie schlittern Sie in den Ruin, der verständlicher Weise von den Banken - wie auch Sie sagten - totgeschwiegen wird; immerhin, wer gibt schon einer Bank sein Geld, die derartiges fabriziert...
Eine Gegenmittel wäre, wenn Sie der jeweiligen Bankdirektion ( nicht Filialleitung, sondern den Inhabern ), bei sonstiger ( medialwirksamen ) Klage den Vorschlag unterbreiten, sich an den ( bei Ihnen ) entstandenen Schaden / Unkosten zu beteiligen.
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melzer senior schreibt am 12.12.2005
Zur Haftung der GF einer GmbH höre ich immer wieder, dass sie bei Ust und Sozialabgaben nur schlagend wird, wenn es ein diesbezügliches Gerichtsverfahren gibt. Stimmt das ?
ERK schreibt am 03.11.2005
War GF einer GmbH, Insolvenz nach nur 2 Jahren, weil keine Fördergelder, die seitens eines Banksachbearbeiters zugesagt waren, geflossen sind. Der Banker wurde entlassen, nichts tat sich. KK Linie 25t? bei 1,8 Mio. Umsatz. Bilanz -600? (!) bei Eigeninvenst von 97t?, 24 Angestellte, 1 AZUBI.
Bürgschaft blanko unterschrieben, nichts bekommen.
Sparkassenmotto: Tarnen, Totschweigen, und nun Forderungen stellen.
Helga Hofmann schreibt am 26.01.2005
ein herzliches "Danke schön" zu den Ausführungen zum Thema.
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