Elisabeth Töpel schreibt am 09.01.2006
Ich bin seit vielen Jahren als dipl. Mediatorin selbständig tätig und stehe aus vielen Gründen nicht in der Liste der ZivilrechtsmediatorInnen.
Mediation setzt Freiwilligkeit voraus und dies ist bei den meisten gerichtsanhängigen Fällen nicht gegeben.
Ich möchte daraufhin weisen, dass diese MediatorInnenliste nur aufzeigt, wer bei Gericht anhängige Fälle mediieren kann.
Es gibt viele gute und erfahrene MediatorInnen in freier Praxis, welche ebenfalls nicht in dieser Liste zu finden sind
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