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Kommentare: Der außergerichtliche Ausgleich

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1 - 10 von 21 gesamt:

M1984 schreibt am 21.09.2010

Ich habe eine ganz dringende Frage:
Ist es möglich, wenn eine aussergerichtliche einigung getroffen wurde und man später feststellt, dass das ein fehler war und es liber gerichtlich entschieden werden sollte, noch die Einigung rückgängig zu machen? Also von der Einigung zurückzutreten und doch den Richter entscheiden zu lassen?? Bitte um dringende Antwort, oder die Telefonnummer ienr Stelle, die mir diese Frage beantworten können.

sanierungsgewinn außergerichtlich schreibt am 31.10.2008

Soweit ich informiert bin, muss ein gerichtliches Sanierungsverfahren vorliegen um eine Steuererleichterung zu bekommen. Ihr Steuerberater sollte das wissen!

Karo9.5 schreibt am 29.10.2008

Ich hätte eine Frage an einen Insolvenz/Steuerspezialisten:

Wird bei einem Zwangsausgleich eines Gewerbebetriebs die von den Gläubigern nachgelassene Summe als Einkommen gerechnet und somit 50 % Einkommensteuer pflichtig ?
Danke für eine kompetente Antwort !

Freiberufler schreibt am 14.08.2008

Hallo,

Ich war letztes Jahr in der Gastronomie selbständig und musste dabei aber leider einen Misserfolg verzeichnen.

Ich habe das Gewerbe gewechselt und verfüge jetzt wieder über ein akzeptables Einkommen, von dem ich leben könnte, wären da nicht die immens hohen Rückzahlungsraten für die Schulden von ca. 30.000 aus dem Gastronomiegewerbe. (Hauptsächlich Banken)

Ich konnte mich mit einigen Gläubigern vorläufig auf geringere Raten einigen, jedoch laufen diese Fristen bald aus und ich habe dann wieder Gesamtrückzahlungen von über 1000,- monatlich, was ich einfach nicht bewältigen kann.

Ich hätte nichts dagegen, die Schulden auf längere Laufzeiten bei geringeren und vor allem leistbaren Monatsraten zurückzuzahlen, jedoch steigen meine Gläubiger einfach nicht darauf ein.

Ist ein stiller Ausgleich die einzige Möglichkeit, die Gläubiger zu einem Entgegenkommen zu bewegen? Wie sieht der stille Ausgleich im Detail aus? Kann ich mein Gewerbe weiterführen? Wer kann mir dabei helfen? Sollte ich mir einen Anwalt nehmen?

Vielen Dank für die Antworten.

roberti schreibt am 09.04.2008

Hallo,
als Privatperson habe ich Schulden bei meiner Bank, die ich nicht mehr zurückzahlen kann. Ist ein Vergleich mit meiner Bank möglich?

Wichtig! schreibt am 09.04.2008

1.) Jeder Fall ist anders und kann nicht pauschal beurteilt werden. Hier können keine Lösungen angeboten werden.

2.) Wer privat verschuldet ist, wendet sich am besten an die gemeinnützigen Schuldnerberatungen www.schuldnerberatung.at, dort sind auch Kontaktadressen für die einzelnen Bundesländer zu finden.


Die Redaktion

redaktion an danilina, WICHTIG! schreibt am 31.07.2007

Ich verstehe Ihre Sorgen, aber Ihr Problem erscheint mir durchaus lösbar! Bitte rufen Sie die Kontaktseite auf und melden Sie sich.

Regina Haberfellner

danilina schreibt am 30.07.2007

Unser Kleinbetrieb hat derzeit offene Lieferantenforderungen von ca. ? 20.000,--, FA ? 2.400,--, Krankenkasse ? 1.400,-- und Bank ? 28.000,-- wobei das Bankkonto mit ? 25.000,-- bar besichert ist. Der Auftrageingang ist traurig und wir haben größte Zahlungsprobleme. Ist ein außergerichtlicher Ausgleich möglich - wie schaut das mit der Bank aus - denn hier ist ja fast alles in bar besichert! Kann jemand helfen, ich bin wirklich nervlich am Ende ?! Manchmal denke ich, am besten wäre ein tödlicher Unfall, dann deckt wenigstens die Lebensversicherung alles ab!!

sternschnuppe schreibt am 06.12.2006

hallo, ich brauche bitte dringend ihren rat. ich habe meine firma umstrukturiert und meine lieferanten alle bezahlt, auch finanzamt, gkk, gewerbl. versicherung, jedoch war das jahr sehr hart. mein steuerberater wollte einen konkurs machen jetzt habe ich nur mehr bei meiner bank den kredit offen, dir raten sind sehr hoch und ich arbeite eigentlich nur um die raten zu zahlen. welche möglichkeit habe ich und wie soll ich jetzt das gespräch mit meiner bank führen??? soll ich den vorschlag bzg. stillen ausgleich machen oder .... ???

Manfred schreibt am 10.11.2006

Hallo allerseits,

ich habe nun aufgrund meiner Zahlungsschwierigkeiten das Gewerbe zurück gelegt. Nun ist der "normale" Verfahrensweg etwas umständlich und es tut sich für mich die Frage auf, ob es ersten legitim, zweitens zulässig ist, nunmehr als Privatperson bei den Gläubigern um die Zustimmung zu einem stillen Ausgleich zu erfragen.

Nach Durchsicht aller Unterlagen wäre eine eine Laufzeit von 36 Monaten realistisch, da die Belastung in Summe " nur ?450" ergeben würden. Dies würde einer Quote von 28% entsprechen, wobei Finanzamt, WGKK und auch SVA zu je 100% berücksichtigt wären.

Vielleicht hat jemand hierzu Tipps, wäre zu tiefst dankbar.

Manfred

21 Kommentare gesamt

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