norbiro schreibt am 06.06.2006
Grundsaetzlich zeichnet eines einen erflogriechen Unternehmer aus " er steht einmal mehr der andere bleibt liegen " !!!!
Als Selbstaendiger steht man von " Beginn " an mit einem Fuss hinter " Gittern " ;
Sprueche wie so dumm kann kein Mensch sein und x Min. vor oder nach zwoelf helfen wohl wenig.
Serioese Berater arbeiten gegen Spesenersatz ( direkte Kosten ) und gegen Erfolgshonorar;
Gruesse Norbiro
Kerzenkaro schreibt am 03.05.2006
ich bin seit mehr als 3 jahren selbstständig (noch) im dirketvertrieb und möchte es auch bleiben, die sva oö stellte einen antrag auf konkurs (troz ratenansuchens meinerseits), der mangels vermögens abgewiesen wurde - ich war bei der schuldnerberatung, das brachte aber nicht viel, die meinten, sie können mir nur helfen wenn ich wieder als angestellte arbeite, dann kann ich den privatkonkurs anmelden, ich will das aber nicht und bin der meinung, dass ja bei der gerichtssache 80 %privatschulden vor der betriebsgründung und 20% gewerbliche schulden vorhanden sind, und ein korrekter und komptenter sanierungsberater mir da vielleicht noch helfen könnte aber ich trotz anfrage wk und co, ergeben sich keine empfehlungen für mich in linz/oö, nun droht mir der gewerbescheinentzug, dies möchte ich unbedingt vermeiden! WER KANN MIR EINEN SERIÖSEN SANIERUNGSBERATER IN LINZ UND UMGEBUNG EMPFEHLEN? Danke im Voraus
Helga schreibt am 30.07.2004
Na unbedingt Sanierungsberater aufsuchen und bitte - deren Ratschläge auch in Tat umsetzen.
Mein Partner braucht doch keinen Berater...nein -er macht alles selbst, besser und es wird schon werden.
Das einzige was wirklich ist und wird:
Schulden und Konkurs...................
Sanierungsberater daher bitte rechtzeitig kontaktieren. So dumm kann nämlich kein Mensch sein, um nicht zu wissen, wann es bergab geht!
ein Sanierungsberater schreibt am 01.07.2004
Ich bin selbst Sanierungsberater und mit dem Thema also von Grund auf vertraut. Das Frustrierende an dem Job ist, daß man in den weitaus meisten Fällen zu spät gerufen wird.
Eine erfolgreiche Sanierung ohne Insolvenzverfahren oder auch eine aufnehmende Sanierung nach neuem Insolvenzrecht setzt meist voraus, daß noch irgendwo zumindest bescheidene finanzielle Mittel für eine Umstrukturierung oder eine Auffanggesellschaft mobilisiert werden können.
Vor allem aber muß noch genügend Zeit sein, um eine Lösung zu realisieren, ohne sich dem Straftatbestand einer Konkursverschleppung auszusetzen. Hier zählen nicht Wochen sondern Tage und Stunden.
Eine Sanierung fünf Minuten vor zwölf kann gelingen, eine Sanierung fünf Minuten nach 12 wird immer scheitern.
H.
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