@christine.k schreibt am 12.10.2011
Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld kann entweder durch eine sozialversicherungspflichtige unselbständige Beschäftigung entstehen - falls dieser Anspruch für z.B. 20 Wochen Arbeitslosengeldbezug besteht ist er in dem von Ihnen beschriebenen Modell (jeden Winter ohne Aufträge) wohl bald aufgebraucht.
Oder Ihr Lebensgefährte entscheidet sich für die freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbständige. Dieses Modell ist aber sehr unflexibel und soweit ich informiert bin, lässt sich das Modell "arbeiten im Sommer - arbeitslos im Winter" damit nicht realisieren. Grundsätzlich gibt es viele Unternehmen, die mit erheblichen saisonalen Schwankungen leben müssen, nicht nur in der Bauwirtschaft, sondern z.B. auch im Tourismus, das muss grundsätzlich im Businessplan berücksichtigt und einkalkuliert werden.
Bitte erkundigen Sie sich bei der SVA (Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft) über die genauen Rahmenbedingungen zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung für Selbständige.
Regina Haberfellner
christine.k schreibt am 11.10.2011
Mein Lebensgefährte ist momentan am Bau beschäftigt und möchte in naher Zukunft ein Gewerbe anmelden. Wie es im Baugewerbe üblich ist, wird er wohl im Winter arbeitslos (stempeln) sein. Des weiteren war er dieses Jahr schon fast die 20 Wochen arbeitslos, die im lt. AMS zustünden. Jetzt meine Frage: steht ihm im Falle einer Arbeitslosigkeit im Winter Arbeitslosengeld zu, wenn er die Voraussetzungen für dessen Bezug besitzt?
Danke,
Christine
Blümchen schreibt am 23.11.2010
Ich war bis Aug. 10 seit 2 Jahren selbstständig und bin seit Sept. arbeitslos gemeldet. Da jetzt Weihnachtsmärkte stattfinden und ich meine vorhandenen Werke legal verkaufen möchte, wollte ich wissen ob ich wärend der Arbeitslosigkeit geringfügig selbstständig sein darf. Im Jungunternehmerprogramm war ich schon.
julia schreibt am 15.11.2010
ich bin schon uber 2 jahre selbstandig,hab´ich recht auf arbeitslosengeld?
@ enver fetaj schreibt am 17.06.2010
Haben Sie sich schon beim AMS erkundigt wegen einer Aufnahme in das Unternehmensgründungsprogramm?
enver fetaj schreibt am 19.05.2010
Seit zwei Jahren ohne arbeit keine unternehmen will mich.
Geht nicht mehr ich möchte fragen ob ich selbständig machen kann und gleichzeitig Arbeitslosengeld beziehen.
armer Greißler schreibt am 16.05.2009
Ich habe 2007 gegründet und einen Anspruch auf Arbeitslosengeld aus meiner Zeit als ASVG-Versicherter. Der ist aber ziemlich niedrig. Kann ich den durch die GSVG-Arbeitslosenversicherung "aufstocken"? Oder kann ich nur das eine ODER das andere Arbeitslosengeld beziehen? Wird also addiert oder gegenseitig ausgeschlossen?
Und kann ich mich auch später als ein halbes Jahr dazu entscheiden? Die Pflicht zur schnellen Entscheidung betrifft ja nur Unternehmer, die nach dem 1.1.2009 gegründet haben.
Danke!
aldine schreibt am 18.11.2008
Arbeitslosengeld als Selbständige?
Seit 09/2007 bin ich selbständig, habe Existenzgründungszuschuss erhalten bis einschließlich 11/08. Seit 11/07 zahle ich meinen Beitrag zur ALV. Den ursprünglichen Arbeitslosenanspruch aus der Festanstellung habe ich ausgeschöpft.
Mein Geschäft ist rückläufig. Die Finanzkrise macht sich drastisch bemerkbar. Daher meine Frage: Kann ich ALG beantragen, für wie lange, was darf ich minimum weiter verdienen oder sind die Wochenarbeitsstunden maßgebend? Evtl. mit Unterbrechungen? Wann muss ich ALG beantragen? Ende des Monats? denn dann kann ich erst mit Gewissheit sagen, wie das Einkommen war. Es kann ja durchaus sein, dass die Kunden im Jan. wieder auftauchen und ich wieder mein finanzielles Auskommen habe.
Danke und Gruß Aldine
redaktion an Aldine schreibt am 18.11.2008
Sehr geehrte Frau Aldine,
die hier dargestellten Informationen beziehen sich auf Österreich!
Regina Haberfellner
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Von der Erfahrung des Scheiterns - und der Kunst, damit umzugehen