Anonym schreibt am 22.02.2010
Auch wenn man seiner ex Schulden aufbrummt die damit zu kämpfen hatte jetzt gehts mir richtig gut hoffe du kannst es mit deinem Gewissen vereinbaren viel Freude beim surfen im Internet Mfg
gerald mähnert schreibt am 14.07.2009
Shuldenregulierungsverfahren hat mich in Summe der Verbindlichkeiten nicht reduziert, sondern im Schuldenregulierungsverfahren 1/3 (Ein Drittel) der Gesamtverbindlichkeiten erhöht, da laufende bezahlbare Leasingverträge lt. Schuldnerberatung vorzeitig gekündigt werden mussten und deshalb sind die Verbindlichkeiten um ca.
? 100.000,-- zum Gesamtbetrag dazu gekommen. Durch diese zusätzlichen Kosten wurde der Verbindlichkeitsrückstand von ? 200.000,-- auf ? 300.000,-- erhöht. Der Konkursantrag wurde abgelehnt, da der monatliche Zahlungsplan nicht auf die 10% Rückzahlungsrate in 7 Jahren angepasst werden konnte. Wären die ? 200.000,-- so wären die 10Prozent ab zu zahlen ein leichtes gewesen. Noch dazu möchte ich anmerken, dass bei den Tagsatzungen es zwischen den Beteiligten (Schuldnerberatung- KSV und Gläubiger) wichtiger schien sich über das Motorradfahren, Touren bei schönem Wetter und dergleichen zu unterhalten und nicht auf die Möglichkeit der Machbarkeit des Zahlungsplanes und der Bewilligung durch die Gläuber eine Lösung herbei zu führen. Somit mein Resüme, mich hat die nette Schuldenberatung noch mehr Geld gekostet, nämlich von ? 200.000,-- auf ? 300.000,-- . Mein Tipp, konsultieren Sie einen Rechtsanwalt welcher uf Privatkonkursanträge spezialisiert ist, auch wenn dieser etwas kostet, doch in meinem Fall hätte es nie so hohe Rechtsanwaltkosten gegeben und mein Konkurs wäre durchgebracht, in einer verhältnismäßig kurzen Zeit und nicht auf 1,5 Jahren oft unnötige Kontaktaufnahmen vor Ort bei Gericht bzw. bei der Schuldenregulierungsstelle. In diesem Sinne an alle die diese Stelle der Schuldenberaung in Kauf nehmen müssen, agieren Sie so viel wie möglich selbst und hoffen Sie nicht auf HILFE FREMDER.
anonym schreibt am 02.10.2008
ich habe uber 100.000 fr schulden wie ist beste lösung von dem weg zu komen
Fred schreibt am 27.11.2007
Ich finde diese Information sehr hilfreich da ich auch von dieser Situation betroffen bin. Nach nur 1 Jahr Selbstständigkeit wurden mir solche Hürden von seitens GKK , Finanzamt, Gemeindesteurer etc. aufgebürdet, so das ich trotz einem 16h Arbeitstag, den 6 mal die Woche in dieser Zeit ? 100,000,- Schulden anhäufte.
Mir im nachhinein unerklärlich. Nun habe ich wieder einen Top-Job in einem renommieren Unternehmen und versuche einen Privatkonkus durchzusetzen. Seitens Gericht scheine ich allerdings sehr unglaubwürdig zu sein.
Scheinbar gibts auch viele schwarze Schafe die solch eine Situation bewusst herbei führen. Bei mir allerdings weit gefehlt, ich hoffe das ich diese Gradwanderung durchstehen und schaffen werde.
Daniela Orzol schreibt am 11.03.2007
Ich habe eine Frage was soll mann machen wenn ein Auftrag geber nicht zahlt und mann hat keine chance um neu an zu fangen wie soll das denn alles gehen
Sara schreibt am 26.02.2007
Es gibt oft einen Teufelskreis, den die Gesetzgebung mitzuverantworten hat. Auch vom AMS werden mehr und mehr Leute geradezu zur Selbständigkeit gedrängt - egal ob sie das "Zeug" und die Ressourcen dazu haben oder nicht - das schönt die Arbeitslosenstatistik.
Und andererseits wollen sich viele Betriebe die Lohnnebenkosten sparen und tun bei Angestellten dasselbe.Bei gleichzeitig mangelnder Absicherung Selbständiger durch das Sozialsystem drängt man somit viele Menschen in Verschuldung und Armut. Herr Leitl spuckt grosse Töne, ohne dass sich etwas ändert, Herrn Bartenstein kümmern nur die Großunternehmer und die SVA ist äußerst restriktiv, wenn Kleinunternehmer erkranken.Wirklich toll, wie die Selbständigkeit in Österreich gefördert wird - verdient geradezu einen Preis.
anonym schreibt am 07.04.2005
die .... sollten weniger geldausgeben und ein wenig auf sich achten.
fili schreibt am 10.01.2005
ich find es in ordnung wenn man zur beratung gehen kann. finds nur schade das manche leute diesen anspruch nicht annehmen.
Die Kommentare von Leser und Leserinnen geben nicht die Meinung der Betreiber von www.unternehmer-in-not.at wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare ohne Angabe von Gründen zu entfernen. Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder nur der Werbung eigener Produkte oder Dienstleistungen dienen, werden grundsätzlich nicht freigeschaltet. Der Benutzer/ die Benutzerin kann diesfalls keine Ansprüche stellen.

