@christiane schreibt am 15.02.2009
kein Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe? Wie schwer ist die Krankheit - evtl. Erwerbsunfähigkeitspension
Christiane schreibt am 10.02.2009
Kann mir jemand helfen? Ich hatte mich 2008 selbständig gemacht und mußte aufgrund einer Krankheit meine Selbständigkeit aufgeben. Nun lebe ich mit vom Gehalt meines Mannes, was aber nicht reicht. Weiß jemand an wen ich mich wenden kann, um irgend eine finanzielle Hilfe zu bekommen, solange ich keinen neuen Job gefunden habe?
An Thomas schreibt am 22.10.2008
Grundsätzlich ist das möglich, Ihre Frau darf nur die Einkommensgrenzen nicht überschreiten.
Siehe dazu auch die FAQ auf der Website des AMS:
www.ams.at/sfa/14666_14687.html
Regina Haberfellner
Thomas schreibt am 21.10.2008
hallo, meine frau wird zum 1.11 arbeitslos, hat aber nebenberuflich eine kleine reinigungsfirma, die ca 1100 euro brutto bringt. da sie die ganzen jahre eingezahlt hat, frage ich mich, ob sie nicht anspruch auf arbeitslosengeld hat, vor allem, wenn sie die ausgaben der firma, gegen die einnamhem hält. dann bleibt ca 100 euro über. wie verhält sie sich da?
hoffe auf viele antworten
Thomas
Karin schreibt am 08.10.2007
Also, ich hab ja auch schon beim "Traumlokal" meinen Komantar geschrieben. Endlich hab ich mich aufgerafft, alles zu beenden. Mit 1. November bin ich dann nicht mehr selbständig. Um mich mach ich mir ja auch keine Sorgen, da ich ohnehin immer während meiner Selbständigkeit auch unselbständig tätig war und meinen Arbeitsplatz nie aufgegeben habe.
Worum es mir nun geht: Mein einziger Dienstnehmer, war bis vor drei Jahren selbständig. Dann hab ich das Restaurant übernommen und ihn bei mir angestellt. Aufgrund seiner Schulden und was sonst noch alles dazu kam, haben wir seine Arbeitszeit und somit seinen Verdienst extremst kurz gehalten - in beiderseitigem Einverständnis. Nun ist es so, dass er den eigentlich schon zugesagten Job nicht erhält. Er müsste sich somit arbeitslos melden. Wenn dieses vom Einkommen dieser letzten drei Jahre berechnet wird, wäre er nicht lebensfähig. Was können, bzw. müssen wir tun, dass er ein "Leben" führen kann. Bitte um dringende Antworten weil mir die Zeit davon läuft! DANKE!!!!
Gerhard schreibt am 27.03.2007
Ich habe vor der Selbständigkeit bereits Arbeitslosengeld bezogen, den Anspruch aber zur Gänze ausgeschöpft.
Kann ich jetzt, wenn schon nicht Arbeitslosengeld, zumindest Notstandshilfe beziehen?
mfg
Gerhard
Rudolf schreibt am 30.12.2006
Hallo, finde den Artikel sehr interessant.
Wie ist es aus heutiger Sicht.(2006/7)
Gilt das noch?
Wenn ich 25 Jahre unselbstständig gearbeitet habe (ohne Unterbrechung) und danach direkt in die Selbstständigkeit gewechselt bin habe ich da auch 52 Wochen Anspruch auf Arbeitslosengeld?
Und was gibt es nach der Arbeitslosenunterstützung, wenn ich noch keinen Job gefunden habe?
Würde mich interessieren, danke für evemtl. Antworten und ich wünsche allen einen guten Rutsch.
mfg rudolf
Rudolf schreibt am 30.12.2006
Hallo, ich hätte noch eine Frage.
Im Artikel steht das man ca 300 Euro dazuverdienen darf.
Auch auf Selbstständiger Basis. Wie ist das Möglich? Wenn ich Arbeitslosen geld beanspruche muß ich doch den Gewerbeschein zumindest stilllegen oder abmelden.
So kann ich doch nichts Selbstständig dazuverdienen?
Oder sehe ich das falsch?
mfg
rudolf
VGW GbR schreibt am 23.05.2006
In Anbetracht der "stürmischen Zeiten" auf diesem Gebiet hilft eine Info mit Stand 10.10.2003 im Jahre 2006 nur noch bedingt.
Information kann ich nicht empfehlen!
Redaktion schreibt am 23.05.2006
Dieser Stand ist nach wie vor aktuell
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