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Kommentare: Der Zwangsausgleich - ein freiwilliges Sanierungsverfahren

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Alle Kommentare:

an verena schreibt am 16.04.2009

In dem Artikel habe ich zumindest nicht glesen, dass bei einem Zwangsausgleich nichts verwertet werden darf. Ich denke, dass das sogar oft nötig ist weil der Zwangsausgleich auch eine Finanzierung braucht und oft ist das Geld ja nicht in diesem Ausmaß flüssig. Außerdem scheint da entweder die Kommunikation mit dem Masseverwalter nicht zu funktionieren und/ oder Formalkriterien scheinen nicht zu passen.

verena schreibt am 12.04.2009

Ich habe am 22.2.2009 einen Zwangsausgleich eingebracht. Am 3.3.09 hat mein Masseverwalter eine Auto aus der Masse verkauft.
Hier in diesem Forum habe ich gelesen, dass nach Einbringung des Zwangsausgleiches nichts mehr verwertet werden darf. Mein Masseverwalter sieht das anders, er tut, was er will. Gesetze sind für ihn nebensächlich. Vor drei Tagen (9.4.09) war ich beim Konkursrichter, der hat offensichtlich von meinem Zwangsausgleich nichts gewusst. Daher forderte ganz plötzlich eine Nachbesserung, ein schriftlicher Auftrag erging bis heute nicht. Hat jemand Erfahrungen?

sanierungsgewinn schreibt am 31.10.2008

Da gibt es unterschiedliche Regelungen für Gesellschaften und Einzelunternehmen. Wenn es sich um eine gerichtliche Sanierung handelt, dann gibt es in aller Regel Erleichterungen und es wird nicht voll versteuert. Gesellschaften müssen das Unternehmen aber fortführen.

karo9.5 schreibt am 29.10.2008

Karo9.5 schreibt am 29.10.2008:

Ich hätte eine Frage an einen Insolvenz/Steuerspezialisten: Wird bei einem Zwangsausgleich eines Gewerbebetriebs die von den Gläubigern nachgelassene Summe als Einkommen gerechnet und somit 50 % Einkommensteuer pflichtig ? Danke für eine kompetente Antwort !


rmh schreibt am 17.09.2008

Hatte einen ähnlichen Fall, meine Information: Kontakt mit den Gläubigern aufnehmen und versuchen, eine längere Frist zu bekommen. Wenn die sich weigern oder sich ohnehin zeigt, dass er auch in Zukunft nicht erfüllt werden kann, dann bleibt nur der nochmalige Gang zum Gerich und das Anmelden des Folgekonkurses.

filipo schreibt am 13.09.2008

Ich habe ein zwangausgleich hinter mir seit 6 monate habe alles bezahlt die quote meine ich jetzt habe wieder probleme was folgt jetzt wenn eine glaubiger zb.krankenkasse wieder zahlungsunfehikeit anmeldet was pasiert dan mit meine unternemen und welche chanse habe ich

ich schreibt am 23.11.2007

Danke!!!!!!

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