Leben mit der Krise
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Kommentare: Grob fahrlässige Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen

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malus schreibt am 24.11.2005

Wie soll man das beweisen? Da nimmt ein GmBh Geschäftsführer ohn Angestellte sich alle Gelder, hat Schulden in 6 stelliger Höhe und geht dann in Konkurs. Und nichts passiert. Der masserverwalter sieht sich als Verantwortlich und das Handelsgericht prüft die Gründe für den Konkurs nicht und den Staatsanwalt interessiert es nicht. Nur der Gläubiger guckt durch die Finger. Und das bei einem zweiten Konkurs. Ich glaub nicht mehr an unser Rechtssystem.

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