Was ist ein Privatkonkurs eigentlich?
Seit 1995 gibt es auch für Private die Möglichkeit, sich aus der Schuldenfalle endültig zu befreien. Umgangssprachlich wird dieses Verfahren zur Schuldenregulierung als Privatkonkurs bezeichnet.
Obwohl für Private gedacht, zeigte sich rasch, dass viele ehemals Selbständige und Geschäftsführer von GmbHs diese Möglichkeit in Anspruch genommen haben. Aufgrund von Haftungen und Bürgschaften ist eine große Zahl der Selbständigen auch nach dem Unternehmenskonkurs persönlich hoch verschuldet. Dieser Gruppe war bis zur Einführung des Privatkonkurses eine Entschuldung de-facto nicht möglich.
Welche formalen Voraussetzungen muss ich erfüllen?
- Erste Voraussetzung ist die Zahlungsunfähigkeit.
Die Zahlungsunfähigkeit ist dann eingetreten, wenn Sie als Schuldner aufgrund ihrer wirtschaftlichen Gesamtlage die fälligen Schulden nicht binnen einer angemessenen Frist begleichen können.
- Sie gehen keine neuen Schulden mehr ein.
- Sie zeigen den Willen und haben die Möglichkeit, zumindest einen Teil der Schulden zu bezahlen, zum Beispiel durch regelmäßiges Einkommen.
- Diesen Weg der Schuldenregulierung können nur Private einschlagen, also Nicht-UnternehmerInnen und ehemaligen UnternehmerInnen. Sie müssen Ihre Selbständigkeit also beendet haben.
Gleich vorweg: typische Hindernisse
Folgende Probleme treten bei ehemaligen Unternehmern häufig auf:
- ein - im Vergleich zu privaten Schuldnern - oft beträchtlicher Schuldenberg;
- die Mithaftung von Familienmitgliedern und/ oder Bekannten bzw. Freunden. Der Privatkonkurs befreit Mithaftende nicht von ihren Verbindlichkeiten.
- Häufig ist die Gläubigerliste unvollständig.
Aber lassen Sie sich nicht sofort entmutigen, sondern wenden Sie sich an eine gemeinnützige Schuldnerberatungsstelle. Leider sind viele andere Menschen auch in einer ähnlich misslichen Lage. Die Schuldnerberatungsstellen sind daher heillos überlaufen und Sie müssen daher mit Anmeldezeiten von mehreren Wochen bis Monaten rechnen. |