Leben mit der Krise Knoten Erfahrungsberichte Richtung Krise Recht Geld Umfragen Themen Ressourcen Wir Newsletter
DI Mag. Erich Walter Dr. Robert Klein DI Andreas Pleninger
Die richtige Beratung für Ihr Problem
Praxisleitfaden Insolvenzrecht
Praxisleitfaden Insolvenzrecht

Kann ich in Privatkonkurs gehen?

rahmen
Der Privatkonkurs ist ein Verfahren zur Schuldenregulierung für Private. Dazu zählen auch ehemals selbständig Erwerbstätige.
rahmen

Stichworte: Abschöpfungsverfahren | Geschäftsführer GmbH | Insolvenz | Schuldenregulierung | Schuldnerberatung | Konkursantrag

Was ist ein Privatkonkurs eigentlich?

Seit 1995 gibt es auch für Private die Möglichkeit, sich aus der Schuldenfalle endültig zu befreien. Umgangssprachlich wird dieses Verfahren zur Schuldenregulierung als Privatkonkurs bezeichnet.

Obwohl für Private gedacht, zeigte sich rasch, dass viele ehemals Selbständige und Geschäftsführer von GmbHs diese Möglichkeit in Anspruch genommen haben. Aufgrund von Haftungen und Bürgschaften ist eine große Zahl der Selbständigen auch nach dem Unternehmenskonkurs persönlich hoch verschuldet. Dieser Gruppe war bis zur Einführung des Privatkonkurses eine Entschuldung de-facto nicht möglich.

Welche formalen Voraussetzungen muss ich erfüllen?

  • Erste Voraussetzung ist die Zahlungsunfähigkeit.
    Die Zahlungsunfähigkeit ist dann eingetreten, wenn Sie als Schuldner aufgrund ihrer wirtschaftlichen Gesamtlage die fälligen Schulden nicht binnen einer angemessenen Frist begleichen können.
  • Sie gehen keine neuen Schulden mehr ein.
  • Sie zeigen den Willen und haben die Möglichkeit, zumindest einen Teil der Schulden zu bezahlen, zum Beispiel durch regelmäßiges Einkommen.
  • Diesen Weg der Schuldenregulierung können nur Private einschlagen, also Nicht-UnternehmerInnen und ehemaligen UnternehmerInnen. Sie müssen Ihre Selbständigkeit also beendet haben.

Gleich vorweg: typische Hindernisse

Folgende Probleme treten bei ehemaligen Unternehmern häufig auf:

  • ein - im Vergleich zu privaten Schuldnern - oft beträchtlicher Schuldenberg;
  • die Mithaftung von Familienmitgliedern und/ oder Bekannten bzw. Freunden. Der Privatkonkurs befreit Mithaftende nicht von ihren Verbindlichkeiten.
  • Häufig ist die Gläubigerliste unvollständig.

Aber lassen Sie sich nicht sofort entmutigen, sondern wenden Sie sich an eine gemeinnützige Schuldnerberatungsstelle. Leider sind viele andere Menschen auch in einer ähnlich misslichen Lage. Die Schuldnerberatungsstellen sind daher heillos überlaufen und Sie müssen daher mit Anmeldezeiten von mehreren Wochen bis Monaten rechnen.

 
Dieser Beitrag ist seit 28.07.2003 online und wurde 48.889x gelesen

Es gibt 49 Kommentare zu diesem Beitrag

Kommentar schreiben  Kommentare lesen
druckerfreundliche Version   pfeilSeitenanfang

 Detailsuche
 Stichwortliste
Expertentipps

Weitere Artikel:

Wege zur privaten Entschuldung
Nichts als Schulden übrig geblieben?
Kann ich Arbeitslosengeld beziehen?
Konkurs mangels Masse abgewiesen - Gewerbeschein entzogen
  Startseite ]    Erfahrungsberichte ]    Richtung Krise ]    Rund ums Recht ]    Rund ums Geld ]    Ihre Meinung ]  
  Themen ]    Ressourcen ]    Über uns ]    Newsletter ]  
Bitte beachten Sie die Nutzungsbedingungen, Angaben zum Haftungsausschluss und zum Datenschutz
  © Mag. Regina Haberfellner 2003 - 2010