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Tipp: Betriebsübergabe: Schenkungssteuer optimieren

Bei der Schenkung und Erbschaft kann es zu großen Unterschieden bei der Bemessung der Schenkungs- oder Erbschaftssteuer kommen. Wesentlich ist, ob eine Kapitalgesellschaft oder ein Einzelunternehmen bzw. eine Personengesellschaft übertragen wird.

Übergabe von GmbH-Anteilen und Aktien

Als Bemessungsgrundlage für die steuerliche Belastung dient der gemeine Wert (Verkehrswert). Liegt eine Mehrzahl von Transaktionen vor, dann werden daraus die Anteilswerte ermittelt. Ansonsten ist der gemeine Wert als Mittelwert des Vermögens- und Ertragswertes festgelegt („Wiener Verfahren 1996“).

Einzelunternehmen und Anteile an Personengesellschaften

Die einzelnen Wirtschaftsgüter sind grundsätzlich mit dem Teilwert anzusetzen – also jenem Wert, den ein fremder Dritter bezahlen würde, der das Unternehmen fortführt.
Spezielle Bewertungsvorschriften gibt es für Grundstücke (dreifacher Einheitswert) und für Anteile an Kapitalgesellschaften (siehe oben). Verbindlichkeiten und Rückstellungen werden mit dem Buchwert angesetzt (ausgenommen Abfertigungsrückstellung).

Ergebnis

Ein Tipp von:
Harald Heinzl
Mag. Harald Heinzl
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