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Steiermark: SFG übernimmt Haftungen für KMU

"Zweite Starthilfe" tritt voraussichtlich mit 1. Februar in Kraft.

Stichworte: Bundesländer: Steiermark | Finanzierung | Förderungen | Haftung

Unter dem Titel "Zweite Starthilfe" hat die steirische Landesregierung ein Förderpaket für Klein- und Mittelbetriebe verabschiedet.

Haftungsübernahme durch Land Steiermark

Kleinbetrieben wird eine teilweise Risikoübernahme durch die Steirische Wirtschaftsförderungsgesellschaft SFG angeboten. Das Land übernimmt für einen kreditfinanzierten Betrag von maximal 60.000 Euro eine Zwei-Drittel-Haftung, ein Drittel des Risikos liegt beim Kreditinstitut. Insgesamt steht ein Haftungsrahmen von 50 Millionen Euro zur Verfügung. Dieses Angebot können Betriebe mit bis zu 20 Beschäftigten in Anspruch nehmen.

Kein Geld für Sanierung und Restrukturierung

Der Titel "Zweite Starthilfe" könnte nahelegen, dass damit angeschlagenen Unternehmen wieder auf die Sprünge geholfen wird. Im Beschluss der Landesregierung werden jedoch explizit Haftungsübernahmen für Kredite ausgeschlossen, die der Sanierung oder Restrukturierung dienen.

Für einen diesbezüglichen Bedarf wird auf unsere Nachfrage hin auf das Angebot der AWS zur Unterstützung von Restrukturierungen verwiesen. Vielmehr gehe es darum, Unternehmen bei der Finanzierung einer Expansion oder beispielsweise bei der Erschließung neuer Märkte zu unterstützen, also Starthilfe für eine Erweiterung zu bieten.

Start voraussichtlich 1. Feb. 2005

Der Beschluss der Landesregierung liegt seit einigen Tagen vor, allerdings ist noch der Landtagsbeschluss notwendig. Mit diesem ist erst im Jänner 2005 zu rechnen, der Startschuss für die Aktion wird daher aller Voraussicht nach frühestens am 1. Februar 2005 fallen.

Quelle: Verwaltung Land Steiermark

Online seit: 02.12.2004

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