Gescheiterte Selbständigkeit bedeutet nicht zwangsläufig das Aus einer beruflichen Laufbahn. Vorbehalte gegenüber gescheiterten Selbständigen erschweren allerdings die Jobsuche.
Die wichtigsten Regelungen zum Arbeitslosengeldbezug und zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung durch Selbständige, die seit 2009 gelten.
Selbständigkeit nach der Insolvenz ist grundsätzlich möglich. Krida und mangels kostendeckendem Vermögen abgewiesene Konkursanträge sind wichtige Hinderungsgründe
Waren Sie vor der Selbständigkeit unselbständig beschäftigt?
Wenn ja, dann stehen Ihre Chancen gut.
Zeit für ein Beratungsgespräch! Interview mit Dr. Hans W. Grohs, Dachorganisation der gemeinnützigen Schuldnerberatungen.