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Kann ich Arbeitslosengeld beziehen?

Waren Sie vor der Selbständigkeit unselbständig beschäftigt?
Wenn ja, dann stehen Ihre Chancen gut.

Stichworte: Arbeitslosengeld | Arbeitslosigkeit

--------------- Wichtiger Hinweis ------------------

Mit 1. Jänner 2009 treten neue Regelungen in Kraft!!

Informationen dazu:

Selbständigkeit und Arbeitslosengeld - neu ab 2009

Arbeitslosenversicherung und Neugründer

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Die Grundvoraussetzungen

Arbeitslosengeld kann nur bezogen werden, wenn Sie zumindest eine bestimmte Zeit unselbständig beschäftgt waren und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Sie müssen also die Kriterien der Arbeitslosigkeit, Arbeitsfähigkeit und Arbeitswilligkeit erfüllen.

Für (ehemalige) Selbständige gilt:

  • Sie müssen die sogenannte Anwartschaft erfüllen:
    Wenn sie erstmalig Arbeitslosengeld beziehen wollen: Sie müssen in den letzten 24 Monaten vor der selbständigen Tätigkeit mindestens 52 Wochen als Dienstnehmer/in arbeitslosenversichert gewesen sein.
    Bei jeder weiteren Inanspruchnahme: 28 Wochen in den letzten 12 Monaten.
  • Sie dürfen den damals erworbenen Anspruch noch nicht zur Gänze ausgeschöpft haben.
  • Durch die Ausübung einer krankenversicherungspflichtigen Beschäftigung nach dem GSVG oder BSVG ist Ihr noch offener Anspruch aufrecht geblieben.

Wie hoch ist das Arbeitslosengeld?

Berechnungsgrundlage ist ihr letztes Einkommen als unselbständig Beschäftigter. Ihre Einkommen aus der Selbständigkeit haben keinen Einfluss auf die Höhe des Arbeitslosengeldes.

Grundsätzlich erhalten Sie 55% des letzten Nettoeinkommens, das aufgewertet wird. Für unterhaltsberechtigte Familienangehörige besteht unter gewissen Voraussetzungen zusätzlich Anspruch auf einen Familienzuschlag. War das letzte Einkommen sehr niedrig, können bis zu 60% des Nettoeinkommens exkl. Familienzuschläge ausbezahlt werden.

Die Berechnung des Arbeitslosengeldes erfolgt auf Tagesbasis. Derzeit (2003) beträgt das Arbeitslosengeld maximal Euro 36,80 pro Tag.

Wie lange kann ich Arbeitslosengeld beziehen?

Hier sind zwei Fälle zu unterscheiden:

Fall 1: Sie haben von der unselbständigen Beschäftigung direkt in die Selbständigkeit gewechselt

Falls Sie die obengenannten Voraussetzungen erfüllen, haben Sie grundsätzlich Anspruch auf 20 Wochen Arbeitslosengeld. Unter Umständen ist eine längere Bezugsdauer möglich, wenn Sie zwischen Mai 1996 und September 2000 Sicherungsbeiträge geleistet haben.

Fall 2: Sie haben vor der Selbständigkeit bereits Arbeitslosengeld bezogen, den Anspruch aber nicht ausgeschöpft.

Sie können nun die gesamte verbliebene Bezugsdauer in Anspruch nehmen (Fortbezug). Ihr gesamter Anspruch hat sich zum Beispiel auf 30 Wochen erhöht, wenn Sie in den letzten 5 Jahren vor der Selbständigkeit zumindest 3 Jahre beschäftigt waren.

Für bestimmte Altersgruppen mit langen Versicherungszeiten gibt es noch weitere Verlängerungen bei der Bezugsdauer. Informieren Sie sich bei Ihrer zuständigen regionalen Geschäftsstelle des AMS.

Beispiele für Bezugsdauer

Beispiel: Sie waren von 1988 bis 1994 arbeitslosenversicherte/r Dienstnehmer/in. Sie haben sofort in die Selbständigkeit gewechselt und kein Arbeitslosengeld dazwischen bezogen. Sie haben nun Anspruch auf 20 Wochen Arbeitslosengeld.

Beispiel: Sie waren von 1991 bis 1994 arbeitslosenversicherte/r Dienstnehmer/in. Damit haben Sie einen Anspruch auf Bezug des Arbeitslosengeldes für 20 Wochen erworben. Sie haben 1994 davon 10 Wochen in Anspruch genommen und dann gegründet. Sie können nun die verbliebenen 10 Wochen in Anspruch nehmen.

Beispiel: Sie waren von 1988 bis 1994 arbeitslosenversicherte/r Dienstnehmer/in. Damit haben Sie einen Anspruch auf Bezug des Arbeitslosengeldes für 30 Wochen erworben. Sie haben davon 10 Wochen in Anspruch genommen und sind erst dann in die Selbständigkeit gewechselt. Nun entschließen Sie sich, Ihre selbständige Tätigkeit zu beenden. Ihr Anspruch zum vollen Fortbezug besteht nach wie vor, Sie können die verbliebenen 20 Wochen Arbeitslosengeld beziehen.

Kann ich Geld dazu verdienen?

Sie können bis zur Geringfügigkeitsgrenze dazu verdienen, ohne das Arbeitslosengeld zu verlieren. Diese beträgt für 2003 Euro 309,38 monatlich. Sie können dies in Form eines Dienstverhältnisses dazu verdienen, oder auch selbständig.
In letzterem Fall müssen Sie jeweils am Ende des Monats eine Einkommens- bzw. Umsatzerklärung abgeben. Nach Vorliegen des rechtskräftigen Einkommens- bzw. Umsatzsteuerbescheides werden Ihre Angaben noch einmal überprüft. Dabei zählen die Einkünfte des gesamten Jahres! Zeigt sich dann, dass Sie über das gesamte Jahr gerechnet im Monatsdurchschnitt höhere Einkünfte hatten, müssen Sie mit einer Rückforderung rechnen.

Wie komme ich zu meinem Arbeitslosengeld?

Sie müssen den Antrag persönlich bei Ihrer zuständigen regionalen Geschäftsstelle des AMS stellen. Arbeitslosengeld wird nicht rückwirkend ausbezahlt. Stellen Sie den Antrag also so bald wie möglich.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Arbeitsmarktservice - AMS, dazu gibt es auch Antworten auf häufig gestellte Fragen, und auf wko.at.

Online seit: 10.10.2003

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