Die wichtigsten Regelungen zum Arbeitslosengeldbezug und zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung durch Selbständige, die seit 2009 gelten.
Waren Sie vor der Selbständigkeit unselbständig beschäftigt?
Wenn ja, dann stehen Ihre Chancen gut.
Im ersten Halbjahr ihres Bestehens wurde die neue freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbständige nur von einer MInderheit in Anspruch genommen.
Mit 1.1.2009 ändern sich die Bestimmungen zur unbefristeten Rahmenfristerstreckung.
Unbefristete Rahmenfristerstreckung für GSVG-Versicherte weiter aufrecht
Regelung für Selbständige bis Ende 2006 verlängert.
Anteil der älteren Gründerinnen und Gründer nimmt zu, soziale Absicherung als entscheidender Faktor vermutet.
Unbefristeter Anspruch bleibt für Selbständige weiter aufrecht.