Die seit 1. Juli 2010 geltende Insolvenzordnung soll die Zahl der gerichtlichen Sanierungen weiter steigern und löst gleichzeitig die Konkursordnung und die Ausgleichsordnung ab.
Der Zwangsausgleich ist ein Sanierungsintrument während eines laufenden Konkursverfahrens.
Jede Sanierung stellt eine Investitionsentscheidung dar, die gut überlegt und überprüft sein will.
Ein gerichtliches Ausgleichsverfahren kann nur vom Schuldner selbst - bereits bei drohender Zahlungsunfähigkeit - eingeleitet werden.
Weniger insolvente Unternehmen im Jahr 2011, geringere Verbindlichkeiten und weniger betroffene Beschäftigte. 22% aller eröffneten Insolvenzverfahren wurden als Sanierungsverfahren eröffnet.
3.024 Unternehmen schlitterten im 1. HJ 2011 in die Insolvenz. Mangels Vermögen nicht eröffnete Verfahren tendenziell rückläufig, Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung findet Zuspruch.
Rd. 1.600 Unternehmensinsolvenzen wurden im 1. Quartal 2011 in Österreich verzeichnet. Zunehmend sind kleinere Unternehmen von Insolvenzen betroffen.
Eine Studie zeigt, dass in Deutschland gerade junge Unternehmen im Rahmen eines Insolvenzverfahrens kaum saniert werden.
Das neue Insolvenzrecht ist erst seit 1. Juli 2010 in Kraft, das Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung wird jedoch bereits gut angenommen.
Am 2. März 2010 wurde die Regierungsvorlage zum Insolvenzrechts-Änderungsgesetz (IRÄG) 2010 beschlossen.
Der gerichtliche Ausgleich wird zum Sanierungsplan, Zwangsausgleich wird weiter bestehen.
Studie des IfM Bonn zeigt, dass die 1999 umgesetzte Reform des Insolvenzrechts noch nicht die erhofften Effekte brachte.
Handbuch Krisen- und Restrukturierungs-management
Generelle Konzepte, Spezialprobleme, Praxisberichte

