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Insolvenzplan greift bei jungen Unternehmen nicht

Eine Studie zeigt, dass in Deutschland gerade junge Unternehmen im Rahmen eines Insolvenzverfahrens kaum saniert werden.

Stichworte: Junge Unternehmen | Sanierungsverfahren | Studien

Während Österreich eine recht gute Fortführungsquote im Rahmen gerichtlicher Insolvenzverfahren aufweist, werden insolvente Unternehmen in Deutschland häufiger geschlossen. Die 1999 in Kraft getretene Insolvenzordnung sollte durch die Einführung des Insolvenzplans zu mehr Sanierungen und damit zum Erhalt der Unternehmen im Rahmen eines Insolvenzverfahrens führen. Generell wurden diese Erwartungen bislang nur in geringem Maße erfüllt.

Selbst lebensfähige junge Unternehmen werden selten saniert

Die Studie „Ursachen für das Scheitern junger Unternehmen in den ersten fünf Jahren ihres Bestehens“ kam zu dem Schluss, dass gerade junge Unternehmen nur in Ausnahmefällen weitergeführt werden. Für junge Unternehmen stellt im Fall einer Insolvenz die Schließung den absoluten Regelfall dar, die Sanierung die absolute Ausnahme.

Dabei werden in erheblichen Umfang auch Unternehmen geschlossen, obwohl sie über eine hinreichende Substanz zur erfolgreichen Markttätigkeit verfügen. Immerhin 60% der jungen Unternehmen, die in die Insolvenz schlitterten, haben die Gewinnschwelle überschritten. In der Realität werden solche Unternehmen nicht identifiziert und bekommen daher keine Chance zur Sanierung. In den Jahren 2000 bis 2008 gingen in Deutschland jährlich rd. 45.000 Arbeitsplätze durch Schließungen von jungen Unternehmen im Rahmen von Insolvenzverfahren verloren.

Insolvenzplan unbekannt und keine Anreize für Sanierungen

Für die geringe Anzahl an Sanierungen bei jungen Unternehmen werden im Wesentlichen drei Gründe genannt:

  • Die Unternehmer sind ausgesprochen schlecht über die Möglichkeit einer Sanierung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens bzw. durch einen Insolvenzplan informiert. Die Begrifflichkeiten sind ihnen nicht klar und das Konzept des Insolvenzplans ist ihnen nicht bekannt.
  • Seitens der Insolvenzverwalter wurde eine nur geringe Neigung festgestellt, von einer Insolvenz betroffene junge Unternehmen in eine Sanierung zu führen. Das liegt lt. Studienautoren auch an der Ausgestaltung des Regelwerks und der Anreizsysteme. Für Insolvenzverwalter gibt es weder monetäre noch nichtmonetäre Anreize, besondere Anstrengungen in die Sanierung junger Unternehmen zu investieren.
  • Viele der zuständigen Amtsrichter verfügen nicht über die nötigen wirtschaftlichen Kenntnisse, die für Insolvenzverfahren wünschenswert wären. Wesentliche Arbeitspakete im Rahmen der Insolvenzverfahren werden daher von Rechtspflegern eher schematisch abgearbeitet.

Quelle: Ursachen für das Scheitern junger Unternehmen in den ersten fünf Jahren ihres Bestehens. Studie im Auftrag des BM f. Wissenschaft und Technologie, 2010

Online seit: 03.03.2011

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