Gescheiterte Selbständigkeit bedeutet nicht zwangsläufig das Aus einer beruflichen Laufbahn. Vorbehalte gegenüber gescheiterten Selbständigen erschweren allerdings die Jobsuche.
Ansprüche der Beschäftigten eines insolventen Unternehmens bleiben bei Konkurs durch das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz gewahrt.
Online-Berechnungstool für Unternehmen soll Arbeitgebern erleichtern, im Falle einer Exekution ihre Aufgaben als Drittschuldner zu bewältigen.
Die Finanzierung des Insolvenz-Entgelt-Fonds kann für 2010 nur durch die Aufnahme eines Kredites gesichert werden.
Seit 1. September 2009 gibt es eine Förderung für EPU, die ihren ersten Mitarbeiter beschäftigen.
Die IAF Service Gmbh wurde in IEF Service GmbH umgetauft und wartet mit einer informativen Online-Präsenz auf.