Stichworte: Arbeitnehmer | Förderungen
Mit 1. September ist die EPU-Richtlinie des AMS in Kraft getreten, mit der für Einpersonen-Unternehmen eine Förderung für den 1. Mitarbeiter geschaffen wurde.
Diese Förderung können Ein-Personen-Unternehmen erhalten, wenn
Gefördert werden kann das voll versicherungspflichtige Arbeitsverhältnis
Es muss ein Arbeitsverhältnis begründet werden, das mindestens 50% der gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Wochenstunden umfasst.
Der Arbeitgeber/ Die Arbeitgeberin erhält ein Viertel des laufenden Bruttoentgelts vom Arbeitsmarktservice als Beihilfe ausbezahlt. Die anerkennbare Obergrenze für die Beihilfe ist die ASVG-Höchstbeitragsgrundlage für das laufende Bruttoentgelt auf Basis einer Vollzeitbeschäftigung.
Die Beihilfe wird für die Dauer eines Jahres gewährt. Bei kürzeren Arbeitsverhältnissen für die gesamte Dauer des Arbeitsverhältnisses. Das Arbeitsverhältnis muss mindestens einen Monat dauern.
Das Ansuchen muss innerhalb von sechs Wochen nach Beginn des Arbeitsverhältnisses in der für den Arbeitgeber/ die Arbeitgeberin zuständigen regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice eingebracht werden. Allerdings werden die ersten Anträge etwas warten müssen: Wie das AMS mitteilt, könnten die ersten Begehren aus EDV-technischen Gründen erst ab Mitte November 2009 bearbeitet werden.
Quelle: AMS Österreich
Online seit: 08.09.2009


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