Seit August 2000 ist ein neues Kridastrafrecht in Kraft. Hier eine Übersicht über die wichtigsten Kridadelikte.
Der Tatbestand der fahrlässigen Krida wurde durch die grob fahrlässige Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen mit August 2000 abgelöst.
Absatz 5 des §159 StGB (Strafgesetzbuch) legt fest, welches Verhalten als kridaträchtig einzustufen ist und damit im Fall der Zahlungsunfähigkeit zur strafrechtlichen Verurteilung
AK erstattet wegen des Verdachts der betrügerischen Krida Strafanzeige.