Ansprüche der Beschäftigten eines insolventen Unternehmens bleiben bei Konkurs durch das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz gewahrt.
Die Finanzierung des Insolvenz-Entgelt-Fonds kann für 2010 nur durch die Aufnahme eines Kredites gesichert werden.
Die IAF Service Gmbh wurde in IEF Service GmbH umgetauft und wartet mit einer informativen Online-Präsenz auf.
Eine Studie zeigt, dass selbst zehn Jahre nach einem Konkurs betroffene Arbeitnehmer schlechter am Arbeitsmarkt integriert sind.
Leitende Angestellte und handelsrechtliche Geschäftsführer/innen haben seit Anspruch auf Insolvenzausfallsgeld