Leben mit der Krise
unternehmer-in-not.at

StartseiteKurz notiertInsolvenzausfallsgeld für Geschäftsführer

Insolvenzausfallsgeld für Geschäftsführer

Leitende Angestellte und handelsrechtliche Geschäftsführer/innen haben seit Anspruch auf Insolvenzausfallsgeld

Stichworte: Geschäftsführer GmbH | Insolvenz | Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds

Bislang hatten Geschäftsführer und leitende Angestellte im Insolvenzfall keinen Anspruch auf Insolvenzausfallsgeld (IAF).

Die am 1. Oktober 2005 in Kraft getretene Novelle des Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetzes brachte den Entfall von §1 Abs 6 Z3, der bisher die Ausnahme der leitenden Angestellten festlegte. Damit werden leitende Angestellte und handelsrechtliche Geschäftsführer in den Kreis der Anspruchsberechtigten aufgenommen, sofern sie Arbeitnehmer (ASVG-versichert) sind.

Die Regelung gilt rückwirkend ab 1.9.1995. Sie gilt damit auch für Anträge, die vor Inkrafttreten der Novelle eingebracht wurden und für die bis 30.9.2005 kein rechtsgültiger Bescheid vorlag.

Nachdem diese Personengruppen keinen Anspruch auf IAG hatten, musste für sie bislang kein IESG-Zuschlag entrichtet werden. Das ändert sich mit 1. Jänner 2006: nun besteht auch eine Verpflichtung zur Entrichtung des IESG-Zuschlags für ASVG-versicherte Geschäftsführer bzw. für leitende Angestellte.

Quelle: BGBl I 2005 / 102

Online seit: 04.01.2006

Seitenanfang

Suche auf www.unternehmer-in-not.at:

Benutzerdefinierte Suche
Bitte beachten Sie die Nutzungsbedingungen, Angaben zum Haftungsausschluss und zum Datenschutz.
Verwendung von Texten nur mit schriftlicher Erlaubnis