Neue Selbständige, Freiberufler, freie Gewerbe - für viele Gründer sind die Begriffe verwirrend. Der Beitrag zeigt, wo die Unterschiede liegen.
Die wichtigsten Regelungen zum Arbeitslosengeldbezug und zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung durch Selbständige, die seit 2009 gelten.
Bei einer Krankheit, einem Unfall oder Kur - kleinen Unternehmen wird über die Runden geholfen.
Interview mit Robert Pettliczek, Leiter der Landesstelle Wien, über die Vorgehensweise der SV der gewerblichen Wirtschaft (SVA) bei Zahlungsproblemen der Versicherten.
Ausnahme von Kranken- und Pensionsversicherung unter bestimmten Voraussetzungen für Gründer/innen und ältere Gewerbetreibende möglich.
Für gewerbliche Selbständige mit niedrigen Einkommen bringt das Steuerreformgesetz 2015/2016 niedrigere Beiträge in der Krankenversicherung. Vor allem aber: das System wird ein bisschen übersichtlicher!
Freiwillige Vorauszahlungen für Beiträge zur Sozialversicherung (GSVG) bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern reduzieren die Steuerbelastung nur, wenn sie zu erwartenden Nachzahlungen entsprechen.
Die Nachzahlungen bei der SVA (Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft) bereiteten bislang vielen Selbständigen Kopfzerbrechen. Ein neuer Modus soll mehr Übersichtlichkeit bringen.
Im ersten Halbjahr ihres Bestehens wurde die neue freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbständige nur von einer MInderheit in Anspruch genommen.
Die Kleingewerberegelung können nun auch Männer ab dem 60. Lebensjahr in Anspruch nehmen.
Mit 1.1.2009 ändern sich die Bestimmungen zur unbefristeten Rahmenfristerstreckung.
Mit 1. April 2007 wurden die Kosten für eine freiwillige Zusatzversicherung im Rahmen des GSVG beinahe halbiert.
Eckpunkte für die Zusammenführung der SV der Gewerblichen Wirtschaft (SVA) und der SV der Bauern (SVB) liegen nun vor.
Anteil der älteren Gründerinnen und Gründer nimmt zu, soziale Absicherung als entscheidender Faktor vermutet.