Stichworte: Ältere Selbständige | Kleine Unternehmen | Sozialversicherung Selbständige
Die sogenannte Kleingewerberegelung ermöglicht es Einzelunternehmer/innen mit Gewerbeschein und Ärzten/ Ärztinnen, bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft eine Ausnahme von der gesetzlichen Pflichtversicherung zu beantragen.
Eine der Möglichkeiten zur Ausnahme von der Pflichtversicherung ist, dass Antragsteller das Regelpensionsalter erreicht haben. Bei Frauen war eine Ausnahme von der Sozialversicherungspflicht bislang ab dem 60. Lebensjahr möglich, bei Männern ab dem 65. Lebensjahr.
Da die Europäische Union ausdrücklich die Gleichbehandlung von Männern und Frauen verlangt, kann die Kleinunternehmerregelung zukünftig auch von Männern ab dem 60. Lebensjahr beantragt werden.
Weiterhin gilt, dass die Einkommensgrenzen nicht überschritten werden dürfen. Für das Jahr 2009 heisst das, dass die Umsatzgrenze von 30.000 Euro und die Einkommensgrenze von 4.292,88 Euro nicht überschritten werden dürfen. Der Vorteil für Kleinunternehmer besteht darin, dass nur noch die Unfallversicherungsbeiträge zu bezahlen sind, also monatlich 7,84 Euro.
Quelle: WKO
Online seit: 26.05.2009
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