Stichworte: Sozialversicherung Selbständige
Eine freiwillige Zusatzversicherung für Selbständige durch die SVA war schon immer möglich, sie wurde jedoch bislang nur wenig in Anspruch genommen. Das soll sich ändern, schließlich birgt eine länger andauernde Krankheit gerade für Keinunternehmer/innen ein hohes Risikopotenzial.
Die Kosten betragen nun 2,5 Prozent anstatt wie bisher 4,25 Prozent der Beitragsgrundlage. Das bedeutet - je nach Beitragsgrundlage - monatliche Kosten von zumindest 15,21 Euro bis zu maximal 112 Euro. Eine solche Zusatzversicherung können alle aktiven Erwerbstätigen bis zum 60. Lebensjahr abschließen, sofern sie in der gewerblichen Sozialversicherung pflichtversichert sind. Auch bei schlechtem Gesundheitszustand erhöht sich die Prämie nicht.
Als Leistungen der Zusatzversicherung erhält man Krankengeld (bei Arbeitsunfähigkeit infolge von Erkrankung) bzw. Taggeld (bei Spitalsaufenthalt). Das Krankengeld bzw. Taggeld wächst ebenfalls mit der Beitragsgrundlage mit. Das Krankengeld beträgt zumindest 12,17 Euro bis zu 89,60 Euro täglich, das Taggeld zumindest 16,23 Euro bis maximal 119,47 Euro täglich.
Das Krankengeld gebührt ab dem 4. Tag der Arbeitsunfähigkeit und wird für höchstens 26 Wochen ausbezahlt. Eine ärztliche Bestätigung ist erforderlich.
gibt es direkt bei der SVA. Es gibt dazu auch einen eigenen Informationsfolder.
Alle Werte für 2007!
Quelle: Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft
Online seit: 23.04.2007
Wie Selbständige Ziele realistisch definieren, Chancen erkennen und Probleme aktiv lösen