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Die Kleingewerberegelung: was bringt sie?

Ausnahme von Kranken- und Pensionsversicherung unter bestimmten Voraussetzungen für Gründer/innen und ältere Gewerbetreibende möglich.

Stichworte: Ältere Selbständige | Junge Unternehmen | Kleine Unternehmen | Kleingewerbetreibende | Sozialversicherung Selbständige

Unter bestimmten Voraussetzungen können Gewerbetreibende von der Kranken- und Pensionsversicherung nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG) ausgenommen werden.

Diese Möglichkeit besteht, für Kleingewerbetreibende

  • deren Einkünfte laut Einkommenssteuerbescheid den Betrag von Euro 4.292,88 und
  • deren Umsatz den Betrag von Euro 30.000
pro Kalenderjahr nicht übersteigt (Werte für das Jahr 2009). Ob Sie vorsteuerabzugsberechtigt sind, spielt dabei keine Rolle.

Wer kann den Antrag auf Ausnahme von der Kranken- und Pensionsversicherung stellen?

  • Personen, die innerhalb der letzten 60 Kalendermonate nicht mehr als 12 Kalendermonate nach dem GSVG oder FSVG pflichtverischert waren
  • Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben
  • Personen, die das 57. Lebensjahr vollendet und innerhalb der letzten fünf Kalenderjahre vor Antragstellung die jeweils geltenden Einkommens- und Umsatzgrenzen für Kleingewerbetreibende nicht überschritten haben.

Den Antrag auf Ausnahme von der Vollversicherungspflicht kann nur eine natürliche Person stellen. Gesellschafter oder Geschäftsführer von Gesellschaften wie beispielsweise OEG, KEG oder GmbH können diese Sonderregelungen nicht in Anspruch nehmen.

Welche Auswirkungen hat die Ausnahme auf meinen Versicherungsschutz?
Wenn sie diese Regelung in Anspruch nehmen, verfügen Sie über keine Absicherung aus der gewerblichen Tätigkeit in der Kranken- und Pensionsversicherung. Sie erwerben also auch keine anrechenbaren Zeiten für Ihre Pension. Die Einbindung in die Unfallversicherung bleibt jedoch aufrecht und der Beitrag zur Unfallversicherung muss jedenfalls geleistet werden.

Ist auch eine rückwirkende Ausnahme möglich?
Ja, Sie können die Ausnahme von der Pflichtversicherung auch rückwirkend beantragen. Allerdings ist das maximal ab dem 1. Jänner des Kalenderjahres möglich, in welchem der Antrag auf Ausnahme bei der SVA einlangt.
Wichtig: Die rückwirkende Ausnahme ist nur möglich, wenn in der Zwischenzeit keine Leistungen aus der Pensions- und/ oder Krankenversicherung in Anspruch genommen wurden. Wurden im Laufe des Jahres bereits Leistungen in Anspruch genommen, so wird die Kleingewerberegelung mit dem auf die Antragstellung folgenden Monat wirksam.

Wo und wie stelle ich den Antrag?
Der Antrag auf Ausnahme von der Vollversicherungspflicht muss bei der jeweiligen Landesstelle der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft gestellt werden. Sie können dort das entsprechende Formular ausfüllen oder von der Homepage der SVA http://www.sva.org.at herunterladen.

Was bedeutet das für mich als Gründer/in?
Sofern Ihre Erwartungen hinsichtlich der Einkünfte und des Umsatzes die oben genannten Grenzen nicht überschreiten:

  • Sie können die Ausnahme von der Vollversicherung innerhalb der ersten zwölf Monate ihrer Tätigkeit beantragen sofern Sie nicht in den letzten fünf Jahren bereits bei der SV der gewerblichen Wirtschaft versichert waren.
  • Sie sollten überlegen, ob Sie andere Möglichkeiten der Versicherung haben, zumindest im Bereich der Krankenversicherung. Eine Mitversicherung bei Ihrem Ehepartner/ Ihrer Ehepartnerin wäre eine solche Möglichkeit. Gibt es diese nicht, dann können Sie sich freiwillig krankenversichern.
  • Überschreiten Sie die Grenzen für die Einkünfte oder für den Umsatz entgegen allen Erwartungen doch, dann müssen Sie die Beiträge im Nachhinein entrichten. Verzugszinsen werden nicht berechnet, sofern Sie die Nachforderung fristgerecht bezahlen.

Versuchen Sie, eine realistische Einschätzung vorzunehmen. Eine Ausnahme von der Pflichtversicherung kann durchaus Sinn machen. Bedenken Sie jedoch, dass Nachforderungen seitens der SVA und der Finanzämter häufig Liquiditätsprobleme bei jungen Unternehmen verursachen.

Aktualisiert am: 26.05.2009

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