Neue Selbständige, Freiberufler, freie Gewerbe - für viele Gründer sind die Begriffe verwirrend. Der Beitrag zeigt, wo die Unterschiede liegen.
Wird ein Konkursverfahren mangels Masse nicht eröffnet, ist meist auch der Gewerbeschein - zumindest vorläufig - verloren.
Selbständigkeit nach der Insolvenz ist grundsätzlich möglich. Krida und mangels kostendeckendem Vermögen abgewiesene Konkursanträge sind wichtige Hinderungsgründe