Arbeitslosenversicherung und Neugründer
Mit 1.1.2009 ändern sich die Bestimmungen zur unbefristeten Rahmenfristerstreckung.
Stichworte: Arbeitslosengeld | Arbeitslosigkeit | Sozialversicherung Selbständige | Unsicherheit
Mit 1. Jänner 2009 treten die neuen Bestimmungen zur Arbeitslosenversicherung Selbständiger in Kraft. Für Personen, die derzeit eine Gründung planen, kann es einen merklichen Unterschied machen, ob sie noch 2008 gründen oder erst 2009 - allerdings nur, wenn sie bereits einen aufrechten Anspruch auf Arbeitslosengeld erworben haben.
Gründung im Jahr 2008
Der Anspruch auf Arbeitslosengeld bleibt unbefristet aufrecht (sogenannte unbefristete Rahmenfristerstreckung). So lange Sie selbständig und nach dem GSVG (Gewerbliches Sozialversicherungsgeetz) versichert sind, verlieren Sie ihre Ansprüche nicht.
Gründung ab dem Jahr 2009
Hier sind zwei Fälle zu unterscheiden:
- Waren Sie zuvor mindestens fünf Jahre unselbständig beschäftigt, dann bleibt der Anspruch auf Arbeitslosengeld ebenfalls unbefristet aufrecht.
- Wenn Sie zuvor jedoch weniger als fünf Jahre beschäftigt waren, dann bleibt der Anspruch nur fünf Jahre aufrecht. Um weiterhin Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben, müssen Sie sich dann freiweillig weiterversichern, andernfalls geht er verloren.
Wer sollte genauer hinsehen?
Diese Neuregelung sollten sich also all jene genauer ansehen, ...
- die eine Gründung im Zeitraum Ende 2008 - Anfang 2009 ins Auge fassen und
- die aufgrund einer unselbständigen Beschäftigung einen Anspruch auf Arbeitslosengeld erworben haben und diesen als Sicherheitspolster wahren möchten
- und die gleichzeitig weniger als fünf Jahre beschäftigt waren.
Quelle: WKO, Informationen zur Arbeitslosenversicherung
Online seit: 05.09.2008
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