Stichworte: Arbeitslosengeld
Wurde vor Beginn der Selbständigkeit eine Anspruch auf Arbeitslosengeld erworben, so verfällt dieser über die Dauer der Selbständigkeit nicht. Voraussetzung ist natürlich, dass die allgemeinen Voraussetzungen für einen Bezug von Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung gegeben sind.
Die derzeitige Regelung der unbefristeten Anwartschaft stellt inzwischen ein mehrjähriges Provisorium dar, das seit 2000 Jahr für Jahr verlängert wird. Der Nationalrat hat im November wiederum die Verlängerung der unbefristeten Rahmenfristerstreckung bis Ende 2005 beschlossen. Die Einrichtung einer freiwilligen generellen Arbeitslosenversicherung für Selbständige ist geplant.
Quelle: Wirtschaftskammer Österreich
Online seit: 30.11.2004