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Nichts als Schulden übrig geblieben?

Zeit für ein Beratungsgespräch! Interview mit Dr. Hans W. Grohs, Dachorganisation der gemeinnützigen Schuldnerberatungen.

Stichworte: Privatkonkurs | Sanierungskonzept | Schuldnerberatung | Zahlungsplan

Herr Dr. Grohs, die ASB Schuldnerberatungen GmbH ist die Dachorganisation der bevorrechteten Schuldner-beratungen Österreichs. Was bedeutet "bevorrechtet"?

Die Bevorrechtung wird vom Justizministerium verliehen. Das Prädikat "bevorrechtet" erhalten nur gemeinnützige Einrichtungen, die kostenlose Beratung anbieten und bestimmte Qualitätskriterien erfüllen können.

Es gibt auch gewerbliche Anbieter, hier ist die Beratung nicht kostenlos. Man sollte sich in diesem Fall genau ansehen, welche Leistungen angeboten werden. Wichtig ist auch darauf zu achten, ob der Anbieter eine Haftpflichtversicherung hat falls etwas schief geht

Wann kann ich als Unternehmer/ in zu Ihnen kommen?

Wir können Personen Beratung anbieten, die ihren Gewerbeschein bereits zurückgelegt haben und die nun vor der Frage stehen, wie sie mit ihrem Schuldenberg zurecht kommen können. Wenn die Frage aber lautet, wie schließe ich die Selbständigkeit am besten ab, dann sind wir nicht die geeigneten Ansprechpartner.

Wir können ein Beratungsverhältnis erst dann beginnen, wenn die Voraussetzungen zur Erarbeitung eines Sanierungsplanes gegeben sind. Dazu brauchen wir zumindest eine vollständige Gläubigerliste und eine Einschätzung der zukünftigen Einkommensperspektiven. Allgemeine Informationen zum Ablauf eines Verfahrens zur Schuldenregulierung stellen wir natürlich jederzeit zur Verfügung. Die sind auch im Internet abrufbar und auch von der Wirtschaftskammer werden sie zur Verfügung gestellt.

Wo finde ich eine bevorrechtete Schuldnerberatung?

Beratungsstellen gibt es in allen Bundesländern.

Welche Leistungen bieten die bevorrechteten Schuldnerberatungen an?

Wir bieten Coaching an und in manchen Fällen auch Vertretung bei Gericht. Wir klären mit unseren Kunden ihre Perspektiven ab. Dazu gehört eine Einschätzung des zukünftig zu erwirtschaftenden Einkommens und der monatlichen Ausgaben. Das wird in Beziehung gesetzt zu dem Schuldenstand. Damit können wir eruieren, welche Rückzahlungen realistisch leistbar sind und welches Angebot den Gläubigern gemacht werden kann. Dann muss noch die Bereitschaft der Gläubiger geprüft werden, die angebotene Quote zu akzeptieren.

Und wann vertreten Sie Kunden auch bei Gericht?

Das machen wir nur dann, wenn zu befürchten ist, dass der Kunde den ausgearbeiteten Zahlungsplan bei Gericht nicht ausreichend vertreten kann. Manche sind nicht wortgewandt genug oder lassen sich unter Druck setzen und stimmen dann einer unrealistisch hohen Quote zu. Bei ehemaligen Selbständigen ist das aber sehr selten der Fall.

In der Regel gehen unsere Kunden alleine zu Gericht. Sie kommen dann mit dem Ergebnis eventuell zu uns zurück und wir führen dann ein Abschlussgespräch durch. Da klären wir zum Beispiel ab, wo in den nächsten Jahren mögliche Stolpersteine liegen könnten. Dabei wird auch geklärt, unter welchen Umständen es Sinn machen würde, mit uns wieder Kontakt aufzunehmen.

Wie unterscheidet sich die Situation bei ehemaligen Selbständigen von privat Verschuldeten?

Das wichtigste ist eine vollständige Gläubigerliste. Hier gibt es bei Selbständigen öfter Probleme. Sie haben häufig eine komplexere Schuldenstruktur als Private. Wir machen die Erfahrung, dass häufig bestimmte Gläubiger auf der Liste fehlen. Beispielsweise solche, die schon länger nicht mehr gemahnt haben oder solche, bei denen die Rechnung noch nicht fällig ist. Wenn es zum Konkursverfahren kommt, kann sich das sehr nachteilig auswirken. Jeder Gläubiger könnte dann einwenden, dass das Vermögensverzeichnis nicht vollständig ist und das könnte unter Umständen das ganze Verfahren kippen. Oder es kann dazu kommen, dass Gläubiger im nachhinein einen Teil der Quote fordern. Das kann eventuell einen ganzen Zahlungsplan zum Scheitern bringen.

Es ist also sehr wichtig, als ersten Schritt eine vollständige Gläubigerliste zu erstellen und hier auf "Nummer Sicher" zu gehen. Besteht eine Forderung zu Unrecht, zum Beispiel weil sie verjährt ist, dann würde diese im Verfahren ohnehin bestritten werden.

Wie ist es mit der Schuldenhöhe?

Hohe Schulden sind bei Selbständigen nicht selten. Die im Abschöpfungsverfahren vorgesehene Quote von 10% über einen Zeitraum von 7 Jahren ist mit einem normalen Erwerbseinkommen dann oft nicht zu erwirtschaften.

Hier muss genau überprüft werden, welche Quote den Gläubigern angeboten werden kann und ob es eine realistische Perspektive gibt. Ein Zahlungsplan kann ja auch eine Quote unter 10% vorsehen. Eine solche Lösung bedarf aber in der Regel intensiver Verhandlungen mit den Gläubigern.

Die Möglichkeit für zukünftiges Einkommen spielt ja eine wichtige Rolle. Wie ist das bei ehemals Selbständigen?

Häufig bleibt nur der Weg zurück in ein Angestelltenverhältnis. Das ist bei Selbständigen oft schwierig, weil man quasi eine Lücke im Lebenslauf hat. Wir raten unseren Kunden meist, bestehende Kontakte so gut wie möglich zu nützen.

Gibt es typische Selbständige, die zu Ihnen in die Beratung kommen?

Oft handelt es sich um "Einpersonen-Betriebe". Meist wurde schon ohne ausreichendes Kapital gestartet, die Wohnung auch zum Büro gemacht. Typischerweise sind dies kleine Dienstleister, die beispielsweise selbständige Versicherungsvertreter waren oder einen Botendienst betrieben haben.

Immer häufiger kommen sogenannte Outgesourcte Selbständige zu uns. Zum Beispiel Fahrer im Speditionsbereich. Ihr vormaliger Arbeitgeber wollte irgendwann das unternehmerische Risiko nicht mehr tragen und sagt zu dem Fahrer: "Wäre es nicht gescheiter, wenn du dich selbständig machst? Du bekommst von uns Aufträge und verdienst unter Umständen besser als jetzt." Dann kommen aber die Versicherungen dazu, Leasingraten, das Finanzamt usw. Irgendwann stocken die Aufträge oder der Selbständige wird krank und dann laufen die ganzen Kosten, aber es gibt keine Einnahmen.

Ähnliche Erfahrungen gibt es im Informations- und Kulturbereich. Zum Beispiel wenn Kameraleute von ihren Arbeitgebern dazu animiert werden, sich selbständig zu machen. Auch hier gibt es meist das Versprechen, Aufträge zu erhalten. Dann muss die teure Ausrüstung angeschafft oder geleast werden und die monatlichen Fixkosten erreichen bereits eine beachtliche Höhe. Wenn es dann Probleme mit der Auftragslage oder mit der Gesundheit gibt und kein Polster vorhanden ist, wird es sehr schnell eng.

Werden durch die "Gründerwelle" noch mehr Selbständige überschuldet enden?

Viele bedenken nicht, dass sich Selbständigkeit sehr grundlegend von einem Angestelltendasein unterscheidet. Die Entscheidung sich Selbständig zu machen, sollte nie aus einer Notsituation heraus entstehen, sondern einem sehr genau kalkulierten Plan entspringen, der die finanziellen Ressourcen und Gefahren, sowie realistische und vorsichtig prognostizierte Einkommen zum Hauptinhalt hat.

Herr Dr. Grohs, wir danken für das Interview!

Dr. Grohs ist Geschäftsführer der ASB Schuldnerberatungen GmbH. Weitere Links zu gemeinnützigen Schuldnerberatungen finden Sie hier.

Online seit: 16.09.2003

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