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Im Sommer 2015 wurde die lange diskutierte Steuerreform vom Nationalrat verabschiedet und mit 1. Jänner 2016 tritt sie in Kraft. Sie bringt eine ganze Reihe von Änderungen, zum Beispiel auch die viel diskutierte Registrierkassenpflicht.
Eine Änderung, die alle betrifft, sind die neuen Tarife für die Einkommensteuer.
Für die Jahre 2009 bis 2015 galt für die Einkommensteuer:
Einkommen bzw. der Einkommensanteil bis 11.000 Euro jährlich ist auch weiterhin steuerfrei. Für die darüber liegenden Einkommensanteile wird es künftig nicht mehr drei, sondern sechs Steuerstufen geben:
Einkommen | Steuersatz |
---|---|
11.000 bis 18.000 Euro: | 25% |
18.000 bis 31.000 Euro: | 35% |
31.000 bis 60.000 Euro: | 42% |
60.000 bis 90.000 Euro: | 48% |
90.000 bis 1 Million: | 50% |
Über 1 Million Euro: | 55% |
Sofern Sie nicht zu den Einkommensmillionären zählen, werden Sie 2016 für die selbe Einkommenshöhe jedenfalls weniger Einkommensteuer bezahlen als 2015. Der 55%ige Spitzensteuersatz für Einkommensanteile über 1 Million Euro gilt befristet bis 2020. Er dürfte eher ein Minderheitenphänomen sein, wir lassen ihn daher bei der folgenden Tabelle außer Acht ;)
Einkommen | EST 2015 | EST 2016 | Ersparnis |
---|---|---|---|
15.000 | 1.460 | 1.000 | 460 |
20.000 | 3.285 | 2.450 | 835 |
25.000 | 5.110 | 4.200 | 910 |
30.000 | 7.271 | 5.950 | 1.321 |
40.000 | 11.592 | 10.080 | 1.512 |
70.000 | 25.235 | 23.280 | 1.955 |
Selbständige mit Einkommen unter 11.000 Euro profitieren nicht direkt von der Steuerreform. Allerdings können sie ab 2016 jährlich bis zu 400 Euro an Sozialversicherungsbeiträgen rückerstattet bekommen (Negativsteuer).
Quelle: Steuerreformgesetz 2015/ 2016
Online seit: 18.11.2015