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Siegel für anerkannte Schuldenberatungsstellen

Für anerkannte Schuldenberatungsstellen gibt es seit Jänner 2008 ein eigenes Schuldenberatungszeichen.

Stichworte: Schuldenregulierung | Schuldnerberatung

Mit 1. Jänner 2008 trat die sogenannte Schuldenberatungs-Novelle (Schu-Nov) in Kraft. In ihr wird festgelegt, welche Kriterien Schuldenberatungsstellen erfüllen müssen, um als anerkannte Schuldenberatungsstelle bevorrechtet werden zu können.

Staatliche anerkannte Schuldnerberatungsstelle

In Par. 12 Abs.1 des Insolvenzrechtseinführungsgesetzes ist genau gelistet, welche Kriterien zu erfüllen sind:

  • nicht auf Gewinn gerichtet;
  • die Beratung wird unentgeltlich angeboten;
  • die Stelle muss verlässlich, insbesondere finanziell abgesichert und auf Dauer ausgerichtet sein;
  • es muss eine ausreichende Anzahl an Schuldnern beraten werden, um im Geschäftsjahr durchschnittlich mindestens drei Schuldenberater ganztägig zu beschäftigen;
  • die Einrichtung muss über eine an den Erfordernissen eines zeitgemäßen Qualitätsmanagements ausgerichtete Organisation verfügen;
  • die Stelle betätigt sich seit mindestens zwei Jahren erfolgreich für Schuldner kostenlos auf dem Gebiet der Schuldenberatung.

Schuldenberatungszeichen

Neu eingeführt wurde das Schuldenberatungszeichen, das nur anerkannte Schuldenberatungsstellen führen dürfen. Es besteht aus dem Bundeswappen mit dem Zusatz "Staatlich anerkannte Schuldenberatung"

Quelle: ris.bka.gv.at - Schuldenberatungs-Novelle

Online seit: 24.06.2008

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