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Steuerschulden häufig uneinbringlich

Rechnungshof empfiehlt Maßnahmen, um Steuerausfälle zu reduzieren.

Stichworte: Betriebsprüfung | Finanzamt | Kleine Unternehmen | Steuern und Abgaben | Zahlungsverzug

Der Rechnungshof überprüfte die Außenprüfung der Finanzämter und sprach einige Empfehlungen aus, die zum Teil auch KMU betreffen.

Wie oft wird geprüft?

Der Rechnungshof nahm fünf Finanzämter unter die Lupe, davon drei in Wien, eines in der Steiermark (Graz-Stadt) und eines in Oberösterreich (Schärding). Demnach werden Großbetriebe im Durchschnitt alle vier Jahre und Mittelbetriebe alle 18 Jahre geprüft. Die Abstände zwischen den Betriebsprüfungen waren allerdings bundesweit sehr unterschiedlich.

Schulden bei den Finanzämtern steigen, sind aber oft uneinbringlich

Im Vergleich zum Jahr 2000 stiegen die Mehrergebnisse bei den Betriebs- und Umsatzsteuer - Sonderprüfungen im Jahr 2003 um rd. ein Drittel auf beinahe 528 Mio. Euro. Nach einer Schätzung des Rechnungshofes kann davon aber nur ca. ein Drittel eingebracht werden. In vielen Fällen waren die nachgeforderten Beträge schon von vornherein uneinbringlich.

Vorschläge: mehr Prüfer/innen, straffere Kriterien

Der Rechnungshof empfiehlt eine Reihe von Maßnahmen, darunter:

  • bessere personelle Ausstattung bei den Finanzämtern (im Jahr 2003 waren im Vergleich zu 2000 um 7% weniger Betriebsprüfer/innen beschäftigt);
  • die Prüfintervalle sollten bundesweit stärker vereinheitlicht werden;
  • eine verpflichtende Abgabe elektronischer Umsatzsteuer - Voranmeldungen auch für Unternehmen mit (Vorjahres-) Umsätzen von weniger als 100.000 Euro. Damit sollten kleine Unternehmen stärker in die IT-unterstützte Fallauswahl bei den Umsatzsteuer - Sonderprüfungen einbezogen werden.

Quelle: Der Rechnungshof

Online seit: 21.06.2005

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