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Wenige öffentliche Aufträge für Kleinunternehmen

Zwei Drittel der öffentlichen Ausschreibungen im Bereich Unternehmensberatung und IT-Dienstleistungen werden von mittleren Unternehmen und Großunternehmen gewonnen.

Stichworte: Branchen: EDV, IKT | Branchen: Information, Consulting | Kleine Unternehmen

Kein einziger Auftrag aus einer öffentlichen Ausschreibung ging an EPU

Zweidrittel der öffentlichen Ausschreibungen wird von Mittleren und Großunternehmen gewonnen, obwohl nach Einschätzung der Leistungsfähigkeit von Kleinst- und kleinen Unternehmen rund 9/10 der untersuchten Ausschreibungen durch diese abgewickelt werden könnten.

Dies ergibt eine aktuelle Studie, die von der UBIT Wien in Auftrag gegeben wurde zum Thema: ?Evaluierung der KMU-Tauglichkeit von öffentlichen Ausschreibungen in den Bereichen Unternehmens- und IT-Beratung?. Als Datenbasis wurden 88 Ausschreibungen der Jahre 2006 bis 2009 herangezogen.

Obwohl EPU einen kleinen Teil (ca. 5%) der untersuchten Aufträge durchaus hätten übernehmen können, wurde der Auftrag in keinem Fall an ein EPU vergeben. Mit Bietergemeinschaften und der Einbindung von Subunternehmern könnten hier größere Chancen erreicht werden, nur in wenigen Fällen ist dies nicht möglich.

Hürden und Barrieren zum öffentlichen Auftrag

Das zweistufige Verhandlungsverfahren wird mit knapp Zweidrittel am häufigsten eingesetzt, die restlichen Verfahren werden mittels dem Offenen Verfahren (35 Prozent) abgewickelt. Das geschätzte Gesamtvolumen der untersuchten Ausschreibungen beträgt rund 200 Millionen Euro, wobei die Vertragsart ?Rahmenvertrag" ganz klar dominiert (173 Millionen Euro).

Die durchschnittliche Projektgröße von 2,2 Millionen Euro zeigt deutlich, dass EPU oder Kleinstunternehmen (Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern) kaum für die Abwicklung solcher Projektvolumen geeignet sind. Auch ohne Berücksichtigung der großen Rahmenverträge ist die durchschnittliche Projektgröße immer noch rund 0,5 Millionen Euro. Nur fünf von 88 Ausschreibungen haben einen Auftragswert unter 0,1 Millionen Euro.

Die formalen und inhaltlichen Anforderungen der öffentlichen Auftraggeber an die Bieter sind als durchaus hoch zu beurteilen. Bei 3/5 dieser Aufträge ist ein definierter Mindestumsatz, bei 1/3 eine definierte Mindestmitarbeiteranzahl, bei ¼ eine Berufshaftpflichtversicherung und eine Bonitätserklärung nachzuweisen.

Quelle: UBIT Wien - 1stlife

Online seit: 05.11.2009

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