Stichworte: Insolvenz | Liquiditätskrise | Sanierungskonzept
Liegt bei einem Unternehmen rechnerische Überschuldung vor, dann muss überprüft werden, ob es sich auch um eine insolvenzrechtliche Überschuldung handelt.
Siehe dazu mehr: Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung und Zahlungsstockung
Diese Überprüfung erfolgt durch eine Fortbestehensprognose. Mit einer positiven Fortbestehensprognose muss das Unternehmen trotz rechnerischer Überschuldung nicht Insolvenz anmelden.
Wie eine Fortbestehensprognose genau auszusehen hat, ist gesetzlich nicht geregelt. Die Kammer der Wirtschaftstreuhänder hat gemeinsam mit der Wirtschaftskammer und der KMU Forschung Austria daher den Leitfaden Fortbestehensprognose (pdf) aktualisiert und neu aufgelegt.
Behandelt werden auf knapp 40 Seiten Fragen wie:
Eine Fortbestehensprognose im insolvenzrechtlichen Sinn ist im Falle einer rechnerischen Überschuldung notwendig. Überschuldung als Insolvenzgrund ist für Kapitalgesellschaften und andere juristische Personen relevant (z.B. GmbH, GmbH & Co KG, AG, Vereine).
Der Leitfaden ist übersichtlich gestaltet. Er ist nicht nur für Berater (Steuerberater, Unternehmensberater) geeignet. Eine wichtige Arbeitsunterlage ist der Leitfaden auch für jene, die im Falle einer verspäteten Insolvenzanmeldung persönlich haften. Dazu zählen vor allem GmbH-Geschäftsführer und Vorstände von Aktiengesellschaften und Vereinen, in manchem Fällen auch Gesellschafter.
Quelle: Kostenloser Download auf der Website der Kammer der Wirtschaftstreuhänder (pdf)
Online seit: 08.09.2016