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Glossar: Abschlagszahlung

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Abschlagszahlung

Die Abschlagszahlung ist ein Mittel zur Schuldenregulierung. Ein Gläubiger verzichtet auf dem Weg außergerichtlicher Verhandlungen freiwillig auf einen Teil seiner Forderungen.

Bei fristgerechter Zahlung erlischt die Restschuld. Falls der Gläubiger bereits über einen Exekutionstitel verfügt, verliert auch dieser seine Gültigkeit. Die entsprechenden Vereinbarungen sollten daher jedenfalls schriftlich abgeschlossen werden und alle wesentlichen Punkte umfassen.


Kurz notiert aktuell:

Neues Mikrokreditmodell in Österreich

Insolvenzursachen 2009

ÖNORM für Chancen- u. Krisenmanagement

EU: Mikrokredite an Arbeitslose und Kleinunternehmer

Deutschland: mehr Gründungen und mehr Insolvenzen

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