Sicherheiten für Kredite in Form von Liegenschaften, Bürgschaften, Pfandrechten etc.
Der Bürge verpflichtet sich, die offenen Schulden beim Gläubiger zu bezahlen, sofern der Hauptschuldner seinen Zahlungspflichten nicht ordnungsgemäß nachkommt. Die Bürgschaft kann betragsmäßig oder zeitlich begrenzt werden. Zu bedenken ist, dass eine übernommene Bürgschaft eine Einschränkung der Kreditwürdigkeit des Bürgen bedeutet.
Je nach Haftungsvoraussetzungen wird zwischen der "Bürge und Zahlerhaftung", der "gewöhnlichen Bürgschaft" und der "Ausfallsbürgschaft" unterschieden.