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Glossar - Begriffe

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Factoring

Unter Factoring versteht man den Kauf von Geldforderungen aus Warenlieferungen und Dienstleistungsgeschäften durch eine Factoringgesellschaft, den sogenannten Factor. Darüber hinaus werden beim klassischen Factoring Forderungsausfälle abgesichert und vom Factor die Debitorenbuchhaltung inkl. Mahnwesen und Inkassofunktionen übernommen.

Siehe auch: Zession

Fahrnisexekution

Gerichtliche Pfändung und Verwertung von beweglichem Vermögen durch den Gerichtsvollzieher um mit Erlös die entsprechenden Forderungen zu bezahlen.

Wurden bei einer gerichtlichen Pfändung Gegenstände gepfändet, die nicht dem Schuldner gehören, dann muss der Eigentümer dieser Gegenstände eine Exzendierungsklage führen, um sie nicht zu verlieren.

Fälligkeit

Zeitpunkt, zu dem eine Forderung bezahlt werden muss.

Fälligstellung

Bevor ein Gläubiger zu Gericht gehen kann um seine Forderung zu klagen, muss erst Terminverlust eintreten. Bei einem Kredit z.B. tritt Terminverlust dann ein, wenn die Ratenzahlung nicht, wie vereinbart, eingehalten wurde. Ist das der Fall, so wird der Kredit "fällig gestellt". Der Schuldner wird aufgefordert, den gesamten offenen Betrag innerhalb einer bestimmten Frist, meist 14 Tage, zu begleichen.

Forderungsabtretung

siehe: Zession, stille Zession

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