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Glossar - Begriffe

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Alle Begriffe auf einen Blick

Mahnklage

Bei der vom Gläubiger eingebrachten Mahnklage überprüft das Gericht nicht die Rechtmäßigkeit der Forderung, sondern informiert den Schuldner nur über die eingebrachte Mahnklage und fordert ihn als ersten Schritt zu einer Klagebeantwortung auf. Kommt der Schuldner dem Auftrag zur Klagebeantwortung nach, so wird das Gericht eine Gerichtsverhandlung ansetzen, in der der Kläger und der Beklagten Ihre Sache darlegen können.

Mahnung

Viele Gläubiger versuchen die Schuldner zur Zahlung der offenen Forderung durch Mahnschreiben zu bewegen, bevor sie ein Inkassobüro oder einen Rechtsanwalt einschalten.

Dazu ist der Gläubiger per Gesetz nicht verpflichtet! Er kann offene Forderungen sofort nach Fälligkeit einem Inkassobüro oder einem Anwalt zur Klage übergeben!

Masseverwalter

Bei Konkurseröffnung wird vom Gericht ein Masseverwalter bestellt. Zu den Aufgaben des Masseverwalters gehören vor allem die Untersuchung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens, die Feststellung der Passiven, die Einbringung und Sicherung der Aktiven, die Verwaltung und Verwertung der Masse und die Verteilung des Erlöses aus der Masseverwertung.

Mithaftung

Haftung mehrerer Personen für die gleiche Verbindlichkeit auf Grund gesetzlicher oder vertraglicher Verpflichtung. Jeder Verpflichtete haftet für die gesamte Forderung, der Gläubiger kann wählen, von wem er Zahlung verlangt (insgesamt natürlich nur einmal).

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