Finanzielle und organisatorische Maßnahmen zur Gesundung eines notleidenden Unternehmens
Umgangssprachlich: Privatkonkurs
Anteilige Einlage des Gesellschafters einer GmbH
Verpfändete Forderungen, die nicht offengelegt werden.
Der Zeitpunkt der Fälligkeit einer Forderung wird durch nachträgliche Vereinbarung mit dem Gläubiger verschoben.