Unanfechtbarkeit der Entscheidung eines Gerichtes oder einer Verwaltungsbehörde. Rechtskraft tritt ein, wenn entweder kein weiteres ordentliches Rechtsmittel mehr zulässig oder die Rechtsmittelfrist ungenützt verstrichen ist.
Nach Eintritt der Rechtskraft kann der Gläubiger seinen Anspruch unter Zuhilfenahme der Gerichte zwangsweise mittels Exekution durchsetzen.
Nach Ende des Abschöpfungsverfahrens erfolgt die Restschuldbefreiung. Dadurch erlöschen alle Forderungen gegen den Schuldner, die vor Eröffnung des Konkursverfahrens bestanden haben. Ausgenommen sind Schulden aufgrund strafrechtlicher Verurteilungen!