Im Grundbuch (Lastenblatt) eingetragenes Pfandrecht an einer Liegenschaft (Bsp. Grunstück, Gebäude) zur Besicherung einer Forderung. Der Eigentümer der Liegenschaft räumt dem Gläubiger das Recht ein, diese zwangsversteigern zu lassen, wenn die Forderung anders nicht zurückgezahlt werden kann.
Hypothekarisch besicherte Forderungen geben dem Gläubiger relativ hohe Sicherheit, die Zinsen sind daher in der Regel vergleichsweise niedrig. Soll eine hypothekarisch belastete Liegenschaft übertragen werden, ohne dass der neue Eigentümer die Hypothek mit übernimmt, so hat der Verkäufer für die Lastenfreistellung zu sorgen und dem Käufer die für die Löschung der Hypothek erforderliche Urkunde (Löschungsquittung) zur Verfügung zu stellen.