Bei juristischen Personen liegt eine Überschuldung vor, wenn die Verbindlichkeiten höher sind als das Vermögen und es keine positive Fortbestandsprognose gibt.
Ziel von Umschuldung ist, die Schulden zusammen zu legen und die Zahl der Gläubiger zu verringern. Damit können unter bestimmten Umständen günstigere Konditionen (beispielsweise Zinsen, Ratenhöhe, etc.) erreicht werden.
Als Form der Schuldenregulierung ist eine Umschuldung nur zweckmäßig, wenn sie in einen umfassenden und durchdachten Zahlungsplan eingebettet ist. An der aktuellen Schuldenhöhe ändert nämlich auch eine Umschuldung nichts.