Umgangssprachliche Bezeichnung für das gerichtliche Konkurs- und Schuldenregulierungsverfahren für Private.
Ziel dieser seit 1995 existierenden Regelung ist, auch Privaten durch Zwangsausgleich, Zahlungsplan oder Abschöpfungsverfahren eine Entschuldung zu ermöglichen.
Zuständigkeit für Privatkonkurs: Bezirksgericht